Kindergeld (Anrechnung oder nicht?)
Ich schildere mal hier einen Fall wegen Kindergeldbezug und Anrechnung an Hartz 4
Die Eltern beziehen für ihr schwerbehindertes Kind (über 25) noch Kindergeld. (das ist rechtens) Das Kind lebt aber in einer eigenen Wohnung und ist selbst H4-Empfänger. Die Eltern leiten das Geld in bar weiter an das Kind. Muss in speziell diesem Fall das Kind das erhaltene Kindergeld bei der H4-Stelle angeben?
Anbei ein Link, dass es geht ... aber daran schließt meine Frage an.
INTAKT Kindergeld für volljährige Kinder
4 Antworten
Sobald du nachweislich das Kindergeld von deinen Eltern bekommst,wird es dir als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet !
Entgehen kannst du diesem nur,wenn deine Eltern das Kindergeld auf ihr Konto bekommen und nicht an dich weiter leiten.
Sie können mit dir ja dann ab und zu mal etwas unternehmen oder mit dir Essen gehen.
Dir würden vom Kindergeld gerade mal 30 € Versicherungspauschale abgezogen,also 154 € auf deinen Bedarf angerechnet,wenn du es weiter bekommst.
Die Antworten von dir sind die einzig Korrekten!!
Wird in jedem fall angerechnet und ist unklug gelöst einfach bei der kindergeldkasse konto daten ändern mit Kontoauszügen belegen dann bekommen die Eltern wieder volle Bezüge. (Das kind) bezieht weiterhin wenieger weil Kindergeld angerechnet wird.
ja und? Wer hat was davon? keiner!
In diesem speziellen Fall ist das ganze ein Nullsummenspiel: Egal wie die Eltern es machen, irgendwo wird das Kindergeld angerechnet und dann von der Hartz-4-Leistung abgezogen. Wenn das Kind das Kindergeld erhält, mindert es dessen Hartz4-Bezug. Behalten die Eltern das Kindergeld, wird das Sozialamt des Kindes einen Antrag auf Abzweigung stellen. Die Frage spielt eigentlich bei dieser Konstellation gar keine Rolle. Das sollen die beiden Sozialämter unter sich ausmachen. Für die Eltern und das Kind ist das Kindergeld auf jeden Fall weg. Irgendwo wird es angerechnet. Ist empörend und ungerecht, ist aber so.
Das ist richtig.
Wenn die Eltern aber selbst Hartz4-- Empfänger sind, wirkt sich das Kindergeld in diesem Fall aber bedarfsmindernd bei den Eltern aus.
So ist es,weil Einkommen der Eltern !
Dann könnte das Elternteil die 30 € Versicherungspauschale absetzen,wenn diese nicht schon durch den Grundfreibetrag durch Erwerbseinkommen geltend gemacht wurden.
Muss angegeben werden weil sonst eventuell zurück zahlen muss. Da aber in bar erhalten ja nicht nachzuweisen. Rechtlich gesenhen müsste es aber angeben weden xD
Das darf nicht gemacht werden !
Du darfst hier nicht das normale Kindergeld,was es im Normalfall bis 25 gibt,nicht mit dem Kindergeld von einem voll Erwerbsgeminderten Kind verwechseln.
Würde das normale Kindergeld bis 25 von den Eltern bezogen,dann würde es auf den Bedarf des Kindes angerechnet,das müsste das Kind dann von den Eltern einfordern.
Beziehen aber die Eltern das Kindergeld,von ihrem voll Erwerbsgeminderten Kind,darf dieses nicht als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden und eine Forderung,dieses an das Kind weiter zu leiten,ist ausgeschlossen,das ginge nur auf freiwilliger Basis der Eltern.
Leiten die Eltern also das Kindergeld nicht an das Kind weiter,darf es auch nicht angerechnet werden.