Rückforderung von Hartz4 nach Arbeitsaufnahme rechtens?

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Nein, die Forderung ist nicht rechtens. Es gilt das Zuflussprinzip - heißt, wann der Geldeingang auf dem Konto war.

Es bedeutet ebenfalls das man bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses solange Anspruch auf die Leistung des Jobcenters hat bis das erste Gehalt gezahlt wird. Wird das Gehalt erst im Folgemonat (also im zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses) gezahlt, so besteht für den ersten Monat des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf die volle Leistung des Jobcenters.

http://www.hartz4-und-bsg-infos.de/zuflussprinzip/

Ich hab tatsächlich bereits heute Morgen schon eine Antwort vom zuständigen Sachbearbeiter erhalten. Auf die Rückforderung wird natürlich verzichtet, da nicht rechtens. Problem war, dass nur der Arbeitsvertrag und nicht die Kontoauszüge angefordert wurden. So sah es aus, als wäre die Rückforderung rechtens.

@qugart

Danke für die Rückmeldung :)

Hier gilt das Zuflussprinzip !

Wenn er für den Monat Juni noch mal sein volles ALG - 2 bekommen hat,dann im Juli nichts mehr und hat seinen ersten Lohn für den Juni erst im Juli auf dem Konto gehabt,dann war er im Juni trotz der Beschäftigungsaufnahme noch voll bedürftig,also ist auch nichts zurück zu zahlen.

Sollte es eine Forderung geben,fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen,dass ganze so wie genannt begründen und auf Antwort warten,notfalls vor dem zuständigen Sozialgericht dann eine Klage einreichen.

Da hat er Glück und braucht nichts zurück zahlen

einfach der Rückforderung widersprechen

Also gilt das Zuflussprinzip und keine Rückforderung, da kein Lohn bzw. sonstiges Einkommen in diesem Monat?

Danke für die schnelle Antwort.

Ja, es gilt das Zuflussprinzip und wenn er erst im Juli sein erstes Geld erhalten hat, dann stand ihm alg2 fuer den ganzen Juni zu. Die Arge ging wohl davon aus, dass bereits zum 15. etwas bezahlt wird oder eben spaetestens zum Ende Juni. Wenn das aber nachweislich nicht der Fall war, ist die Rueckforderung nicht rechtens.

Zufluss heißt, der Lohn oder das Gehalt müssen im laufenden Monat eingehen. Wenn er erst im Juli Lohn oder Gehalt bekam, ist das kein Zufluss mehr, auch wenn das Geld für den Arbeitsmonat Juni war.