Was muss ich beim Jobcenter nach Arbeitsaufnahme alles abgeben?

5 Antworten

In der Veränderungsmitteilung schreibst Du, wann Du die Arbeit aufgenommen hast.

Dann musst Du den mitteilen was Du verdienst bzw. Nachweise darüber erbringen wie z.B. Lohnabrechnung.

Schau mal hier rein:

https://www.hartz4hilfthartz4.de/jobcenter-abmelden/

Entscheidend ist auch wann Du Deinen Lohn bekommst, eventuell musst Du Leistungen zurückzahlen.

Wenn nichts anderes als diese Anlagen dabei waren und in deiner Einladung auch nichts weiter gestanden hat,dann reicht das erst einmal aus !

Später wirst du dann ggf.vom AG - noch eine Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen müssen und einen aktuellen Kontoauszug vorlegen bzw.in Kopie mit einreichen,auf diesem muss dann der Eingang deines ersten Einkommens zu sehen sein.

Es kommt also darauf an bis wann du ALG - 2 bekommst und wann du deinen ersten Lohn ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto bekommst.

Angenommen du hast jetzt im März angefangen und hast dein volles ALG - 2 für diesen Monat bekommen,dann müsstest du von diesen Leistungen nichts zurückzahlen wenn du dein erstes Einkommen aus März erst im April ( Zuflussprinzip) auf dein Konto bekommst.

Käme es noch im März,dann würde es auf deinen vollen ALG - 2 Bedarf ankommen und was du an Brutto und Nettoeinkommen verdient hast,aus deinem Brutto würden dann deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen.

Dieses anrechenbare Einkommen würde dann auf deinen Bedarf angerechnet,du müsstest dann also entweder dieses anrechenbare Einkommen bzw.max. dein erhaltendes ALG - 2 für den Monat des Zuflusses zurückzahlen,wenn dein anrechenbares Einkommen höher als dein Bedarf.

Auf schriftlichen formlosen Antrag wäre eine Rückforderung auch in monatlichen Raten möglich.

Sollte eigentlich reichen, wenn du denen den Arbeitsvertrag vorlegst. Das steht alles drin was die wissen müssen.

Nein, das reicht nicht.

@johnnymcmuff

Hat bei mir bis jetzt immer gereicht. Die sehen einen Arbeitsvertag und dann ist klar man will nichts mehr von denen. Dann können Sie die Akte zu machen.

Arbeitsvertrag worin auch das Gehalt mit angegeben ist ! !

frag beim jobcenter nach

Jobcenter hat jetzt zu.  :-)

Man kann es auch googeln wie ich oder es antworten hier User die schon mal in der Situation waren.