Arbeitslosengeld II und Verkauf durch eBay

6 Antworten

Dazu sollte man vielleicht auch wissen ab wann der Verkauf von gebrauchten Gütern gewerblicher Natur ist. Wenn deine Frau jeden Monat 4-5 Verkäufe tätigt ist das Gewerblich, da ein regelmäßiger Verkauf als gewerblich bezeichnet wird. Somit müsste sie auch einen Gewerbeschein anmelden. Verkauft sie aber alle paar Monate mal 4-5 Teile ist dieses unregelmäßig und zählt somit nicht als Gewerbe.

Darf jobcenter diesen Geld als Einkommen zu verrechnen?

Kommt darauf an, ob es als gewerblicher Handel gewertet werden darf. Dafür kommt es nicht nur darauf an, was gehandelt wird, sondern auch auf die Anzhal und Regelmäßigkeit der Transaktionen.
Selbst wenn es kein Einkommen ist, wäre es eine Vermögensumwandlung: Und auch hier käme es auf weitere Faktoren an, da sich die "Qualität" des Vermögens durch den Verkauf ggf. ändert (von privilegiert in nicht privilegiert).

Fazit: Anrechnung könnte möglich sein.

Wenn es unregelmäßig ein paar Kleinigkeiten sind, ist das in Ordnung. Wenn sie aber regelmäßig Waren verkauft, gilt das als einkommen.

Die Jobcenter haben überall ihre Spitzel. Eine bekannte hatte dadurch eine menge Ärger am Hals

Wenn das gebrauchte Kleidung ist aus dem Besitz Deiner Frau, dann handelt es sich hierbei um eine reine Vermögensumwandlung und diese darf nicht angerechnet werden.

Sollte das Geld trotzdem angerechnet werden, Widerspruch einlegen und bei negativem Bescheid direkt den Klageweg bestreiten.

dann handelt es sich hierbei um eine reine Vermögensumwandlung und diese darf nicht angerechnet werden.

Das ist in dieser Form falsch.

Es handelt sich zwar um eine Vermögensumwandlung, aber mit dem Verkauf ändert sich auch die Qualität des Vermögens von "privilegiert" in "nicht privilegiert". Und für das nicht geschützte/privilegierte Vermögen gelten dann die ganz normalen Vermögensfreibeträge.

Ob das Vermögen also anrechnungsfähig wird, hängt tatsächlich von konkreten Zahlen ab.

@VirtualSelf

Da musst Du aber viele gebrauchte Klamotten verkaufen, oder extrem jung sein ;-)

So lange sie ihre eigenen gebrauchten Sachen verkauft, ist das kein Einkommen.

Nur wenn sie als Wiederverkäufer auftritt, ist das ein gewerbliches Einkommen, das dann selbstverständlich auch meldepflichtig ist.