Stawag abzocke was kann ich tun.
Hallo und Guten Tag,
ich bin zum 01.02.12 von meiner eigenen Wohnung ins Elternhaus zurückgekehrt. Habe davor an die Stawag 46€ im Monat gezahlt. Dann gekündigt via Telefon und die Rückzahlungen (46€ sind ja übertrieben hoch) nie bekommen aber mich auch nicht weiter darum gekümmert weil ein erneuter Umzug anlag und ich die Sache für mich als erledigt betrachten sehen wollte. Jetzt+bekomme ich von einer Inkasso OHG einen Bescheid ich solle 374,50€ zahlen. Da ich die Mahnung der Stawag 255€ zu zahlen (die ich nie bekommen habe) nicht beachtet habe kommen noch ein paar andere Variablen dazu und die kommen auf o.g Summe. Spric ich habe jetzt 2 Wochen Seit diese für mich horrende Summe zu zahlen ohne zu wissen für welchen Zeitraum ohne Belege für welchen Monat wieviel z.B und ohne besagte Mahnungsbescheid oder sonst irgendwelchen Informationen, ich soll einfach zahlen. Das Problem ist jetzt nur zum einen das ich keinen Kündigungsbescheid habe aber das müssen die ja in Ihrer Datenbank vermerkt haben. Nun kann ich im Grunde nur offenlegen anhand von Bankauszügen für die 11 mOnate pünktlich gezahlt zu haben und ich kann den Wohnwechsel beweisen. Aber was tun, nun? Soll ich mich mit denen in Kontakt setzen das Schreiben Ignorieren zurücksenden?
Vielen Dank für Hilfe und Grüße
3 Antworten
du hast zwar abschlag monatlich bezahlt aber nicht die endabrechnung und du wirst deine neue postanschrift nicht gemeldet haben oder nachsendeantrag für die post. daher ist die rechnung nicht bei dir angekommen , aber das ist dein verschulden und die aufforderung ist rechtens.
ok. Danke fürs Antworten schonmal, aber wenn ich denen jetzt eine Kündigung schicke muss ich ja trotzdem die geforderte Summe bezahlen. + die Wohnung hatte sofort! einen neuen Bewohner der (Auslandsstudent, konnte noch kein Deutsch) dabei war als ich Kündigte, und nachdem ich es ihm mehrfach erklärte auch verstanden hatte wie er sich bei einem Stromanbieter anmelden kann. Mal angenommen der hat dies nicht getan müsste ich jetzt quasi für seine Kosten aufkommen? Und vor Gericht sollte zu ziehen sollte die letzte Option sein, da sich damit wie auch im Schreiben der Inkasso erwähnt wurde die Kosten sehr hoch summieren würden.
Wenn du telefonisch gekündigt hast, ist zunächst zu prüfen, ob eine telefonische Kündigung überhaupt zulässig war. Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall ist, da dies der Regel entspricht. Folglich wäre der Vertrag bislang durch dich gar nicht gekündigt worden!
Grundsätzlich sind Inkassokosten als Verzugsschaden anzusehen. Zu beachten ist, dass du dich auch ohne Mahnungen oder einen Mahnbescheid in Verzug befinden kannst (vgl. § 286 BGB).
Gegen die berechneten Inkassogebühren kann man sich jedoch gut wehren, da die deutschen Gerichte oftmals Inkassogebühren nicht oder nicht ganz anerkennen!
In jedem Fall solltest du den Vertrag aber erneut schriftlich per Einschreiben sowie vorab per Fax kündigen, damit du einen ausreichenden Nachweis hast, dass das Kündigungsschreiben zugestellt wurde!