Muss der Vater auch Unterhalt zahlen, wenn er zuwenig verdient?

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Hallo Elfieelf, warum machst Du Dir Gedanken darüber, wie der Kindesvater, das Geld zurückzahlt???

Wenn Du nicht alleinerziehend bist, steht Dir kein Unterhaltsvorschuss zu. Nach zu lesen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort findest Du auch eine Broschüre „Unterhaltsvorschuss“.

Gib doch mal bei google die Fragen:

Muss der Vater auch Unterhalt zahlen, wenn er zuwenig verdient? Da Vorschuss nur insgesamt 6 Jahre an mich gezahlt wird, woher bekomme ich danach den Unterhalt?

ein. Dann kommst Du auch zu dem Link frag einen Anwalt (s.unten) dort steht unter anderem:

Eine Möglichkeit besteht in der Gewährung von Unterhaltsvorschuß durch das Jugendamt. Die Höhe dieses Vorschusses beträgt abhängig vom Alter des Kindes in den alten Bundesländern 111 EUR/ 151 EUR, in den neuen Bundesländern 97 EUR/ 134 EUR und wird höchstens für 72 Monate gewährt, solange das Kind das 12. Lebensjahr nicht vollendet hat. Für Ihre beiden 12 Jahre alten Kinder könnten Sie also noch diesen Unterhaltsvorschuß bei der Unterhaltsvorschußkasse beim zuständigen Jugendamt beantragen. Wenn ein Kind dagegen keinen Unterhaltsvorschuß bekommt – hier momentan Ihr 15 Jahre altes Kind - hat es einen Anspruch auf Sozialhilfe, allerdings in Abhängigkeit vom Einkommen des Elternteils, bei dem es lebt. Die zuständige ARGE prüft diesen Anspruch des Kindes. Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher veranlaßt hat, gibt es leider für Sie zunächst keine weiteren Möglichkeiten, Ihren Exmann zur Zahlung des Unterhalts zu zwingen. Da das Einkommen Ihres Exmannes unterhalb der Pfändungsgrenzen liegt und anscheinend auch sonst kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, kann auch nichts gepfändet werden.

http://www.scheidung-online.de /mangelfall.html

Die Unterhaltsberechnung im Mangelfall Falls der Unterhaltspflichtige nicht den eigentlich geschuldeten Unterhalt zahlen kann, weil sonst sein Selbstbehalt unterschritten wäre, liegt ein sogenannter Mangelfall vor. Der Unterhaltspflichtige ist dann nicht im vollen Umfang leistungsfähig. Solange nur ein einziger Unterhaltsberechtigter vorhanden ist, ist die Unterhaltsberechnung problemlos: Die Unterhaltshöhe wird einfach auf die Differenz zwischen dem zur Verfügung stehenden unterhaltsrelevanten Einkommen und dem Selbstbehalt beschränkt. Beispiel für einen Mangelfall beim Kindesunterhalt: Der Vater hat - z.B. wegen hoher Schulden, die vorab abgezogen wurden - ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen von nur 1.150,- Euro monatlich. Er hat Unterhalt zu zahlen an ein Kind im Alter von 15 Jahren. Nach der Düsseldorfer Tabelle hätte er 288,- zu zahlen. Dem Vater würden dann nur noch 862,- Euro für sich selbst übrig bleiben. Er hat aber einen Selbstbehalt von 900,- Euro, diesen Betrag darf er mindestens für sich behalten. Er kann also statt der eigentlich geschuldeten 288,- Euro nur noch 150,- Euro Kindesunterhalt zahlen. Beispiel für einen Mangelfall beim Ehegattenunterhalt: Der Ehemann hat ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen von 1.600,- Euro, die Ex-Ehefrau hat kein Einkommen (z.B. weil sie erwerbsunfähig ist). Rein rechnerisch würde der Unterhalt bei 1.600,- Euro : 2 = 800,- Euro liegen. Dann wäre aber der Selbstbehalt des Ex-Ehemanns von 1.000,- Euro unterschritten. Er kann lediglich noch 600,- Euro zahlen. Problematisch kann die Unterhaltsberechnung aber werden, wenn mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, die sich dann das zu verteilende Einkommen des Unterhaltspflichtigen in irgendeiner Weise teilen müssen. Denn dann stellt sich die Frage, wer wie viel vom zu kleinen "Kuchen" bekommt. In einem solchen Mangelfall, in welchem das Geld nicht für alle reicht, stellt sich zunächst die Frage, welcher Unterhaltsberechtigte zuerst "drankommt". Dies ist die Frage nach der so genannten "Rangfolge". Wer im Range vorgeht, bekommt zuerst seinen vollen Unterhalt. Diejenigen Unterhaltsberechtigten, die einen schlechteren Rang haben, müssen sich dann den Rest teilen. Zunächst wird aber durch eine verschärfte Einkommensberechnung versucht, so viel Geld wie möglich für Unterhaltszwecke zur Verfügung zu stellen.

Er hat nicht meine Tochter adoptiert wurde aber angesehen dass er jetzt für sie aufkommen kann/muss.

  1. Muss der zu wenig gezahlte Unterhalt irgendwann einmal nachgezahlt werden? Frage: Der Vater verdient netto nur 1.200,- Euro. Er müsste für seine beiden Kinder "eigentlich" laut Düsseldorfer Tabelle monatlich insgesamt 533,- Euro Kindesunterhalt zahlen. Wegen seines Selbstbehalts von 900,- Euro kann er aber nur 300,- Euro zahlen. Muss er die 233,- Euro irgendwann nachzahlen, wenn es ihm finanziell besser geht? Antwort: Nein. Denn durch den Mangelfall reduziert sich seine Unterhaltspflicht von vornherein auf denjenigen Betrag, den er zahlen kann. Es ist also nicht etwa so, dass er 533,- Euro schuldet, davon aber nur 300,- Euro zahlt, sondern vielmehr schuldet er wegen des Mangelfalls von vornherein nur 300,- Euro. Es gibt also keinen Rückstand, den er irgendwann einmal nachzahlen müsste. Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Unterhaltspflichtige nur deshalb so wenig verdient, weil er gegen seine Erwerbspflicht verstößt. Falls er bei gehöriger Anstrengung genug verdienen könnte, um den vollen Unterhalt zu zahlen, dann schuldet er auch diesen vollen Unterhalt und muss die Differenz ggfl. nachzahlen. Es handelt sich in diesem Fall aber streng genommen gar nicht um einen Mangelfall, sondern um einen Fall nicht ausreichender Erwerbsbemühungen, in welchem dem Unterhaltspflichtigen einfach das ihm mögliche Einkommen fiktiv unterstellt wird.

Kindergeld anturia Schreibt dazu: Wer die Unterhaltspflicht für seine Kinder vernachlässigt, verliert den Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Trägt der Vater z.B. nicht wesentlich zum Unterhalt bei (75% der geschuldeten Zahlungen müssen geleistet werden), hat die Mutter ein Recht auf die volle Vergünstigung. (BFH, Az. VI R 148/97) Besser kommt der Ernährer durch den Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1512 DM pro Elternteil davon, der bei Kindern unter 16 Jahren zum normalen Freibetrag addiert wird. Diesen kann der Staat dem knauserigen Ehepartner nicht nehmen. Sonderregel: Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen kann, weil er zu wenig verdient oder Sozialhilfe bezieht, erhält die Mutter trotzdem nur die Hälfte des Kindergelds oder des Kinderfreibetrages.

Einen schönen Sonntag LG Mulle

jumba  16.08.2009, 16:17

so ein quatsch. du solltest mal aktuellere quellen abschreiben. es gibt keinen unterschied zw. ost u. west. ds

mullemaeuschen  30.11.2009, 09:14
@jumba

warum so unfreundlich??? Dann hättest Du doch auch was dazu schreiben können, wenn du schon soviel Infos hast!!!

Ich bin für jeden neuen Tipp dankbar!!!

Ich möchte helfen und nicht rummäkeln. Wir sind doch hier in einem freudlichem Forum oder? Somit wünsche ich Dir einen guten Start in die neue Woche und sende Dir mal den "weihnachtlichen Geist"!!! mulle

Der Selbstbehalt bei einem Arbeitslosen liegt bei 770 Euro und bei einem Erwerbstätigen liegt der Selbstbehalt bei 835 Euro. (Bei unterhaltssachen gelten andere Selbstbehalte) Die Schulden an das Jugendamt muss er von seinem Selbstbehalt zahlen, daß heißt, dass er auf jeden Fall vorrangig den Unterhalt an sein Kind leisten muss. Alles was er über seinen Selbstbehalt verdient, muss er abtreten. Von seinem Selbstbehalt muss er so ziemlich alles zahlen...außer ein paar Ausnahmen, über die er sich selbst schlau machen sollte. Sobald die UVG-Leistungen ausgelaufen sind, muss er zwar die Schulden an das Jugendamt zurückzahlen, aber in viel kleineren Teilraten als bis jetzt (ca. 10-20 Euro), das Jugendamt legt sehr viel Wert darauf, dass der Kindesvater künftig seinen Verpflichtungen nachkommt.

selbstbehalt eines arbeitslosen 770 euro u bei einem erwerbstätigen 900 euro nicht 835 euro das stimmt nicht er muss auch nichts zurück zahlen wenn er nachweisen kann das er trotz bemühungen nicht genug verdient ich finde es ok das unterhaltspflichtige zahlen müssen (auch Mütter)ber ich finde es nicht ok wenn man mann schikaniert u ihm jegliche Lebensgrundlage entzieht was bei deutschen familiengerichte heute so praktizieren

meine eltern haben sich auch vor kurzem scheiden lassen und da ging es um meine kleine schwester... naja mein papa verdient zwar genug aber das unterhalt geld wird immer nach dem einkommen der zu zahlenden person bestimmt aber zahlen muss man immer