Stallmiete für einen Monat bezahlen?

7 Antworten

Ja, musst Du zahlen. Du hättest ja auch 20 Jahre bleiben können, das ist ja nicht Problem des Stallbetreibers, dass Du schon wieder gehst.

Was lediglich weg fällt, sind die Verbrauchskosten, also Einstreu und Futter und ein Wasseranteil. Strom normal nicht, weil 10 Einsteller ziemlich genauso lang Licht brauchen wie 11, man kann ja nicht kalkulieren, wieviel Du alleine da wärst und das Licht aus wäre, wenn Dein Pferd nun nicht mehr da ist. Arbeit auch nicht, denn derjenige, der die erledigt, kann nicht wegen Deines Auszugs das Gehalt gekürzt bekommen. Die Leermiete ist entsprechend nicht so viel niedriger als die volle Stallplatzmiete, aber eben ein bisschen.

Mit einem Monat ist die Kündigungsfrist ja eh extrem kurz. Wird nichts anderes vereinbart, gelten meines Wissens 3 Monate nach einer BGB-Vorgabe. Da kannst Dich also nicht beschweren, sonst stößt auf einen sehr kulanten Betrieb.

Du kannst dein Pferd weg holen, wann immer du willst. Aber die Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn diese im Vertrag definiert ist und du das unterschrieben hast. Also ja, du musst den Monat bezahlen.

Der Monat Kündigungsfrist bezieht sich auf eine Kündigung zum Monatsende? Dann kannst du z. B. bis Ende November kündigen und bist dann zum 1. Januar aus dem Vertrag entlassen. Der 31. Dezember wäre also dein letzter Tag in dem Stall und bis dahin auch auch noch die Miete fällig - egal, ob dein Pferd dann da noch steht oder nicht und auch egal, wie lange es vorher schon da stand.

Natürlich musst du die Miete für diesen Monat Kündigungsfrist bezahlen.

Ob das Pferd noch dort steht oder schon längst woanders steht ist völlig egal, die Kosten fallen für dich trotzdem an. Logischerweise, denn du hast ja den Vertrag unterschrieben oder zugestimmt und somit auch dieser einmonatigen Kündigungsfrist zugestimmt.

Ja musst du.

Der Vertrag gilt von der Sekunde an sobald du unterschrieben hast. Darunter fällt auch dir Kündigungsfrist. Und wenn dein Pferd nur 5 Stunden dort stand, spielt keine Rolle. Auch wenn es nicht mehr da steht - Kündigungsfrist hast du von den Kosten her trotzdem nachzugehen.

An die Frist mußt du dich schon halten. Wen dein Pferd schon woanders steht, sit das nicht Problem des Vermieters.

Liney111 
Fragesteller
 27.11.2018, 12:40

Jedoch steht da einen Monat Kündigungsfrist. Wenn ich nicht mal einen Monat dort stand und wegen Unzufriedenheit weg bin?

Pauliwauly  27.11.2018, 12:57
@Liney111

Deshalb schaut man sich den Stall, in dem man sein Pferd stellt, sehr gründlich an. Deine Unzufriedenheit hebelt doch nicht einfach den auch von dir unterschriebenen Vertrag aus. Und eine Art "Widerrufsrecht" gibts m. E. bei Mietverträgen nicht.

maja0403  27.11.2018, 12:59
@Liney111

Du hast einen Vertrag unterschrieben. Vorher schaut man sich den Stall an und spricht auch vielleicht mit dem einen oder anderen. Wenn du jetzt unzufrieden bist, gelten trotzdem die Vertragsbedingungen. Eine fristlose Kündigung kannst du nur bei gravierenden Mängeln aussprechen.