Kündigungsfrist zum darauf folgenden Monatsende

6 Antworten

Bis zum 28.2. müsste dann die Kündigung nachweislich beim Vermieter sein und das am Besten per Einwurfeinschreiben.

MfG

Johnny

Nicht das Datum, an dem du die Kündigung schreibst, ist ausschlaggebend, sondern das Datum, an dem die Kündigung den Empfänger erreicht.

Wenn du zum 31.03. aus dem Mietvertrag raus sein willst, muss der Empfänger die Kündigung bis spätestens 28.02. erhalten haben.

Am 1.2. ginge nur zum 31.3.

Zum 28.02. müsste die Kündigung wirksam bis spätestens zum 31.01 zugegenagen sein.

Ein kompletter Monat muss vorbei sein. Wenn du zum 28.02 raus wolltest, bist du ein Tag zu spät, gestern am 31.01.2015 hättest du kündigen müssen. So gilt am heutigen 01.02.2015 die Kündigung zum 31.03.2015.

Wenn das ein deutscher Arbeitsvertrag ist dann solltest Du ihn prüfen lassen http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Warum das??

Wenn es ein Arbeitsvertrag wäre (es geht aber um eine Stallmiete), dann wäre die Regelung erlaubt und völlig in Ordnung, jedenfalls so lange, wie für den Arbeitgeber nicht gesetzlich ab dem 3. Jahr längere Fristen gelten!