Stadt will unser grundstück enteignen!

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Artikel 14 des Grundgesetzes[2] garantiert das Eigentum und das Erbrecht (Absatz 1), verpflichtet aber gleichzeitig zum Dienst am Allgemeinwohl (Absatz 2) und lässt dafür Enteignungen zu. Der Gesetzgeber hat festzulegen, nach welcher Interessenabwägung und nach welchen Grundsätzen die ausführenden Organe individuelle Entschädigungsleistungen festzulegen haben (Absatz 3).

Eine Enteignung ist also die rechtmäßige Entziehung oder Belastung des Eigentums durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit. Sie darf nur auf der Basis eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt (Junktim-Klausel). Sie kann durch ein neues Gesetz (Legalenteignung) oder einen Verwaltungsakt auf Grund eines bestehenden Gesetzes (Administrativenteignung) erfolgen [3].

Das Menschen- und Grundrecht auf Eigentum beinhaltet jedoch nicht unbedingt konkrete Rechte am konkreten bestehenden Eigentum und dessen Wert. Für Eigentum kann bereits ohne Enteignungsgesetz das Nutzungsrecht nahezu vollständig entzogen werden: etwa für ein Grundstück im Naturschutzgebiet oder die Zulassung für ein Kfz. Ebenso ist ein Grundstückseigentümer z. B. nicht berechtigt, Grundwasser in beliebigem Maße zu nutzen oder das Überfliegen seines Grundstückes zu verbieten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Enteignung

shalom  20.09.2010, 11:46

eine korrekte, sehr detaillierte Antwort.

Sehr angenehm.

Mit solchen Beiträgen gewinnt GF an Niveau.

Daher DH.

Wegnehmen glaube ich nicht , aber wenn es für die Stadt wirklich wichtig ist , werden die nicht locker lassen ! Ein ehemaliger Schulkollege von mir hatte ein ähnliches Problem . Die haben dann das Grundstück so teuer verkauft , das sie von dem Geld neues Grundstück und neues Haus kaufen bzw bauen konnten !!! Ihr müsst mal ins Rathaus und mit dem Bürgermeister sprechen . Auch werden bei solchen Vorhaben doch Treffen( im Rathaus , weiß jetzt nicht mehr , wie das heißt ) arrangiert (also vorher ) wo die Bürger dran teilnehmen können und auch Beschwerde einlegen können .

Für welchen Zweck soll denn enteignet werden? Wenn die Enteignung grundsätzlich rechtlich in Ordnung ist, muss ein angemessenes Angebot gemacht werden. Dazu gehört auch ein Gutachten, welches vorgelegt werden muss. Der Enteignete kann ein eigenes Gutachten beauftragen, welches nach meiner Kenntnis sogar von der Enteignungsbehörde bezahlt wird. Dies dient der Rechtwssicherheit, damit sich keiner "beschubst" fühlt. Maßstab ist der objektive Wert (Verkehrswert), also ein Wert "für Jedermann". Was das Grundstück dem Eigentümer individuell "wert" ist ("verkaufe niemals für kein Geld der Welt") ist tatsächlich unerheblich.

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Auf geerbtem (wie schön!) Grundstück Haus gebaut. Von der Stadt genehmigter Bau in einem ausgewiesenen Baugebiet?

Also wohl eher eigentlich ein Grundstück im Grünen. Kein Baugebiet!? Mit Schwarzbau!? Schön hergerichtet (das ist jedem seine Privatsache, zählt hier aber nicht).Per Luftlinie geschätzt (wie geht das?)38000,-Euro, sagen wir doch gleich Millionenwert. Also zählt eher zum Wert eines landwirtschaftlichen Grundstücks (5,-Euro der qm)...

Sehen Sie doch Mal auch die andere Seite: Die Stadt will ein Baugebiet errichten, zum Wohle der Bürger. Und Sie werden für das Grundstück entschädigt, vielleicht sogar zum Wert eines Baugrundstückes, auf öffentliche Kosten (also uns Steuerzahler).

Das ist doch echt nen schlechter Scherz!

in diesem fall eigentlich nicht - sowas kann passieren wenn ne autobahn durch das grundstück gehen soll

sucht euch schleunigst nen guten anwalt