Welche Rechte hat der Mieten,wenn es um die Grünfläche vor dem Grundstück geht?

9 Antworten

Du hast eine Garage gemietet und darüber kannst Du frei verfügen. Alle anderen Parkflächen gehören eben nicht zur Wohnung und da hast Du keinen Anspruch drauf. Öffentliche Parkplätze kannst Du im Rahmen der jeweiligen Regeln der Stadt (z.B. Anwohnerparken) natürlich auch nutzen.

Wir haben vor der Garage die vermietet ist Platz für ein Auto und dulden dass der Besuch des Mieters dort steht. Solange es ein Privatgrundstück ist bin ich der Meinung dass der Platz mitvermietet ist. Auf der Straße vor der Garage darf aber Niemand parken.

Dass trifft nicht den Kern der Frage....

Im Grunde muss ermittelt werden, wer der Eigentümer der bisher genutzten Parkfläche vor dem Haus ist. Zum Anderen gehe ich davon aus, dass auf der Straße vor dem Haus ein Parkverbot entweder ausgewiesen ist oder sich durch die zu geringe Straßenbreite ergibt.

Deine Vermutung, der Vermieter hat die Sperreinrichtungen aufgebaut, kann durchaus zutreffen. Dazu bräuchte er allerdings eine Genehmigung der Kommune, wenn es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt > also nachfragen beim Liegenschaftsamt oder Ordnungsamt.

Ist der Vermieter Eigentümer der strittigen Fläche > siehe Flurkartenauszug > Vermessungsamt o.ä., braucht er keine Genehmigung für die Sperren.

Du als Mieter hast keine Rechte auf die bisher genutzte Parkfläche vor dem Haus, es sei denn, diese Fläche wurde im Mietvertrag aus gewiesen.

Das Problem ist,das ich ja auch mal Besuch bekomme und der hat nun keine Möglichkeit mehr,sein Auto abzustellen.

Genau das war wohl beabsichtigt, diese Flächen nicht als Parkflächen nutzbar zu machen. Müssen deine Gäste eben weiter entfernt parken und ein paar Schritte laufen oder ohne Auto vorbeikommen, wenn sie um die Parkmöglichkeiten vor deinem Haus nun Bescheid wissen. Was für ein Problem...

Vor dem Grundstück hat der VM kein Weisungsrecht, auf dem Grundstück durchaus - wo stehen denn nun die Barrieren?

Es war in erster Linie eine Frage,mit Problemen komme ich nicht hierher.;-)

Wie geschrieben stehen die Barrieren vor dem Grundstück vor dem Haus.

"Vor dem Grundstück hat der VM kein Weisungsrecht, auf dem Grundstück durchaus"

-das beantwortet meine Frage zum Teil-Danke

Beschweren oder Nachhaken kannst du bei der Stadtverwaltung. Bei uns macht das eine spezielle Abteilung der städtischen Kreisverwaltung.
Falls es allerdings die Stadt angezettelt hat kannste da wenig machen, dann liegen gerechtfertigte Gründe vor. Normalerweise wird im öffentlichen Bereich immer mit den Lösungen mit der geringsten Belastung für die Öffentlichkeit gearbeitet.
Bei uns wurde auch eine Sperrfläche eingezeichnet, da die Leute es nicht lassen konnten weniger als 5 m von der Kreuzung weg zu parken.

Danke,ich vermute eher,das es aus einem Mieter-Vermieterstreit entstanden ist.Für den Verkehr ist das eher störend,eine Kreuzung gibt es nicht.Danke.