Kann man ein von der Stadt nicht zum Verkauf angebotenes städtisches Grundstück irgendwie kaufen?
Hallo,
seid etwa 4 Jahren komme ich mehrmals im Jahr, an einem wunderschönen Grundstück vorbei, welches mir nicht mehr aus dem Kopf geht und ich sehr gerne kaufen würde.
Laut Auskunft der Nachbarn, gehört dieses Grundstück der Stadt München.
Das Grundstück (im Foto mit einem Stern gekennzeichnet) ist ca. 1000qm gross, dreieckig (eine Seite Nachbar, eine Seite Strasse, eine Seite Ackkerland, es ist das letze Grundstück in einer Anliegerstrasse/Sackgasse. Versorgungsleitungen gehen bis zum Nachbarn, also in nächster Nähe.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück, sowie die ca. 10 Nachbargrundstücke die entlang der Strasse gebaut wurden (letztes Haus wurde 2009 gebaut) als Allgemeine Grünfläche/Fläche mit Nutzungsbeschränkung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden Natur und Landschaft ausgewiesen.
Meine Frage nun, ob es irgendwie eine Möglichkeit gibt dieses Grundstück zu kaufen, auch ohne das es von der Stadt zum Verkauf angeboten wird!? Wie bekundet man am besten sein Kaufinteresse? Und für den Fall, das die Stadt kein Interesse daran hätte diese zu verkaufen (sie hätte dadurch ja keinerlei Vorteile), könnte man irgendwo einen Antrag stellen?
Vielen Dank für eure Antworten!!!
Grüsse
3 Antworten
Du kannst eine Kaufanfrage an die Stadt München schicken. Zuständig ist das Kommunalreferat.
Die Abteilung Immobilienservice schafft durch den vorausschauenden Kauf und Verkauf von Flächen Raum für die Stadtentwicklung.
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/wir_ueber_uns/immo.html
Welcher Mitarbeiter genau für dein Anliegen zuständig ist und wie deine Kaufanfrage aussehen sollte, kannst du vorab telefonisch erfragen.
Du kannst niemanden zwingen, Dir sein Eigentum zu verkaufen, auch nicht die Stadt München!
Du kannst bei der Stadt anfragen...aber du wirst keine Erfolg haben...im Moment ist der Münchener Wohnungsmarkt geflutet von großen Investoren...und Mangel an sozialem Wohnungsbau gibt es ohnehin...