Kann man nach einer Ideelen teilung eine Reale teilung des Grundstücks machen?

8 Antworten

wie bitte soll denn diese ideelle Teilung aussehen; sollt ihr Miteigentümer des Grundstücks werden und sollt ihr als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen werden? Eigentümer eines Bauwerkes ist der im Grundbuch eingetragene Grundstückseigentümer; soweit Du nicht im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen bist, stehen Dir "nur" finanzielle Ausgleichsansprüche zu, falls Du Mittel für den Bau den Hauses zur Verfügung gestellt hast;

solltest Du auf dem Grundstück zu einem bestimmten ideellen Anteil als Eigentümerin eingetragen sein, dann steht Dir in Höhe dieses Anteils ein Ausgleichsanspruch am gesamten Grundstück zu; solltest Du Dich tatsächlich eines Tages von Deinem Mann trennen, dann kannst Du nicht einen realen Anteil an dem Haus verlangen, wie sollte das auch gehen, sondern nur den Deinem Eigentumsanteil entsprechenden Anteil am Gesamtanwesen;

Dann würde ich 3 reale Grundstücke bilden:

Grundstück 1 Haus A Eigentümer Eltern, die

Grundstück 2 Haus B , Eigentümer ihr,

Grundstück 3 Parkplatz: Gemeinschaftseigentum mit der ideellen Teilung Parkplatz links ihr, Parkplatz rechts Eltern

Jeweils Grunddienstbarkeit und /oder Baulast für das Begehen- und Befahren, Leitungsrechte Unterschreitung Abstandsflächen.....Hier sollte der Architekt weiter mit denken und mit dem Notar bereden.

Bleibt es ein Grundstück bleibt noch die Abgeschlossenheit, Teilungserklärung mit bilden von Wohnungseigentum. Wovon ich in der Konstellation abraten würde, hier wird ein Mehrheitsbeschluss schwierig. Inwieweit es günstiger wie die Vermessung ist? Auf Dauer mit Sicherheit nicht.

Die reine ideele Teilung bedeutet ihr werdet gemeinsam Eigentümer des gesamten Grundstück,(zB zu je 1/4) jeder baut sein Haus, Kredit Eltern geht auf den ideellen Anteil der Eltern eurer auf euren Anteil. falls die Bank mitmacht oder jeder haftet für alles.

Das wird ein Mamutvertrag, das finanzielle muss klar ausgeklügelt werden, wer dar was nutzen, wer darf wo in den Garten....Vorkaufsrechte evtl überlegt werden. (du für das deines Mannes). Was geschieht, wenn ihr mit den Eltern nicht mehr könnt: wie könnt ihr euren Anteil verkaufen ohne deren Zustimmung.

Fazit: ein Plan dem ich nicht zustimmen würde, auch wenn die Teilungsmessung hier unter Umständen mit ~ 5.000 € kostet. (Kostenvoranschlag anfordern). Die klare Regelung der Teilungsmessung wäre mir der Betrag wert.

Für den Fall einer Trennung müsstest du und dein Mann wissen, was denn nun euer jeweils eingebrachtes Vermögen ist, damit du z.B. dein 1/4 deinem Mann verkaufen kannst. Wird auch „lustig“ beim Vererben.

hier wird ein Mehrheitsbeschluss schwierig.

Man muss ja nicht 50:50 teilen.

@lesterb42

:-) richtig,

die Alternative: eine Partei hat die Mehrheit und damit doch das Kommando über das Gemeinschaftseigentum?

Je nach Lage, Zuschnitt des Grundstücks und Zuwegung des einzelnen Hauses, vielleicht noch. Die Teilungserklärung würde ich mir dann aber von einem Anwalt prüfen lassen.

@kabbes69
die Alternative: eine Partei hat die Mehrheit und damit doch das Kommando über das Gemeinschaftseigentum?

Das ist bei Schwiegereltern dann ein "Sowieso-Argument".

Hallo,

es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Teilung des Grundstücks nach einer örtlichen Vermessung (Stellplätze können durch eine Baulast auf der anderen Hälfte gesichert werden) Beratung durch das zuständige Bauordnungsamt.
  • Teilung der zwei Häuser, wie bei Eigentumswohnungen. Also auch getrennte und belastbare Grundbücher (ohne örtliche Vermessung). Beratung durch Notar.

Alles zur Trennung sollte man vertraglich vereinbaren (ggf. notariell).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So wie Du das beschreibst würde ich das wie folgt lösen:

Der Grundstücksteil, auf dem das neue Haus steht, wird real abgetrennt und zu einem eigenen Grundstück.

Der vor Ursprungsgrundstück für die Stellplätze benötigte Teil wird ebenfalls real abgetrennt und ideell geteilt. Es wird eine Regelung über die Nutzung, Plege und Unterhalt dieses Stellplatz-Grundstücks getroffen.

Die jeweiligen Besitzer der bestehenden und des neuen Grundstücks erhalten jeweils ein Wegerecht zu dem neuen Stellplatzgrundstück. Der jeweilige Besitzer des neuen Grundstücks erhält ein Wegerecht, damit er zu seinem Haus kommt. Zusätzlich die nötigen Leitungsrechte (Gas, Wasser, Strom, Abwasser...).

Die reale Teilung kostet nur unnötig Geld. Eine ideele Teilung bringt dir keine Nachteile und ihr würdet es eh ja beim Notar auch schriftlich festlegen. Und mit dem würde ich dann auch durchsprechen wie ihr euch gegen die Schwiegereltern absichert und gleichzeitig du dich im Fall der Scheidung absichern kannst. Alles eine Frage der schriftlichen Formulierungen und dem Eintrag ins Grundbuch...

https://immoeinfach.de/immobilienlexikon/ideelle-teilung/

In der Teilungserklärung ist zu regeln, dass jeder Eigentümer allein für Instandhaltung und Instandsetzung seiner  Immobilie verantwortlich ist, er seine  Immobilie verkaufen kann ohne die Zustimmung des Nachbarn einzuholen und eigenständig mit  Grundpfandrechten (z.B.  Buchgrundschuld) belasten kann.