Säumniszuschlag und Mahngebühren auf Grundsteuerbescheid B?
Ich erhielt im Januar 2019 den Grundsteuerbescheid B für unsere Immobilie mit einer Fälligkeit der 1. Quartalszahlung am 15.2.2019. Diese Zahlung habe ich übersehen. Am 27.02.2019 flatterte eine Mahnung ins Haus, die einen Säumniszuschlag von € 1,50 und eine Mahngebühr von € 7,- beinhaltet. Meine Frage: Sind Säumniszuschlag und Mahngebühr überhaupt zulässig? Aus meiner Sicht nein, da es sich um eine erste Mahnung handelt und für eine erste Mahnung keine Säumniszuschläge und Mahngebühren zulässig sind, schon gar nicht in der Höhe. Oder gilt im Verwaltungsrecht anderes?
1 Antwort
Säumniszuschläge ergeben sich aus der Abgabenordnung, das ist Steuerrecht und somit sind sie auch zulässig und zu erheben.
Die Höhe der Mahngebühr bestimmt sich nach der örtlichen Gemeindeordnung.