Säumniszuschlag und Mahngebühren auf Grundsteuerbescheid B?

1 Antwort

Säumniszuschläge ergeben sich aus der Abgabenordnung, das ist Steuerrecht und somit sind sie auch zulässig und zu erheben.

Die Höhe der Mahngebühr bestimmt sich nach der örtlichen Gemeindeordnung.