Kleinunternehemer - Betriebskosten absetzen - Bedeutung

7 Antworten

Den Termin beim Steuerberater suche ich nich, die wollen alle massig Geld für eine Stunde Beratung,daher versuch eich mich erst einmal so ein wenig einzulesen.

Es geht darum, das ich eine Bürofläche miete und der Vermieter 19% USt. draufschlägt. Also zahle ich anstatt 500 euro, 595 euro. Diese 95 euro kann ich dann als Betriebskosten angeben, aber bekomme sie dann nicht wieder, sondern zahle nur weniger an das Fa, richtig ?

Wenn du die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht nach § 19 in Anspruch nimmst, dann bekommst du die 95 Euro nicht vom Finanzamt zurück. Du kannst die 595 Euro aber als Ausgaben geltend machen.

Wenn du zur Umsatzsteuer optierst, so nennt sich das, dann bekommtst du die 95 Euro zurück. du musst aber dann auf deine Rchnungen auch Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Na, was ist jetzt besser? Hier kann dir nur ein Steuerberater helfen, der deinen Fall genau kennt. Du sparst an der falschen Stellen, wenn dir die Ausgabend dafür zu hoch sind.

roller12345 
Fragesteller
 14.02.2014, 11:24

Sollte ich die Kleinunternehmerregleung nicht in Anspruch nehmen, dann bekäme ich die 95 euro USt. Vom Finanzamt zurück bezahlt ?oder muss ich dann nur weniger USt. an das FA abführen ?

RobertaKrumb  14.02.2014, 11:52
@roller12345

Hier mal eine sehr simple Gegenüberstellung Kleinunternehmer nach § 19 und USt-Zahler:

1) Kleinunternehmer nach § 19:

Miete 595,-- einschl. MWSt

Wareninkäufe 1.190,-- einschl. MWSt

Tanken 119,-- einschl. MWSt

Ausgaben: 1.904,-- einschl. MWSt

Warenverkauf: 2.975,-- einschl. MWSt.


2.) USt-Zahler:

Miete netto: 500,--

Wareneinkäufe netto: 1.000,--

Kfz-Kosten netto: 100,--

Nettoausgaben: 1.600,--

Vorsteuer auf Nettoausgaben: 304,--

Warenverkauf netto 2.500,-

Mehrwertsteuer auf Warenverkauf: 475,--

Mehrwertsteuer ans Finazamt abzuführen: 475,--

Vorsteuer gegen Merhwertsteuer aufzurechnen: 304,--

verbleibt als Steuerschuld: 171,--

nuridorett  14.02.2014, 11:24

genau richtig..

nuridorett  14.02.2014, 11:29
@nuridorett

nicht zurückbezaht, es wird angerechnet

Du meinst offensichtlich die Regelung nach § 19 UStG.

Wenn die Miete tatsächlich für einen Laden/Raum/Lager gezahlt wird und nichts mit Deiner Wohnung zu tun hat, kannst Du die als Betriebsausgaben geltend machen. Als Betriebsausgaben kannst Du den Bruttobetrag geltend machen, also 595,-- €

Die Vorsteuer von 95,-- € kannst Du vom Finanzamt nicht zurückfprdern. Andererseits brauchst Du aber von Deinen Umsätzen auch keine Mehrwertsteuer abzuführen.

nein, du bekommst gar nichts zurückgezahlt! Bei einem Kleingewerbe hast du ja so wenig Einnahmen, dass du wahrscheinlich eh keine Steuern zahlst. Und wenn du keine Steuern zahlst, kannst du auch nichts zurückbekommen!

für ein nebengewerbe musst du nicht unbedingt die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen, manchmal könnte dies zum nachteil sein..und du bekommst nichts vom finanzamt zurück auch wenn sich das so anhört