Sprayen Sozialstunden statt Geldstrafe?

3 Antworten

Im Jugendstrafrecht sind mir nicht wirklich Geldstrafen bekannt. Das Jugendstrafrecht soll erziehen, nicht bestrafen. Ich habe noch nie ein Urteil gesehen, in dem ein Jugendlicher zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Die meisten Strafen im Jugendstrafrecht sind entweder Verwarnungen, Sozialstunden, Freizeit- oder Dauerarreste oder (bei schädlichen Neigungen) Jugendstrafe. Alles nebenher sind Auflagen und Weisungen.

Wahrscheinlich sollst du eher eine Auflage erfüllen und 1.000,00 € an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der erkennende Richter hat sich da schon seine Gedanken gemacht und wird mit dir im Vorfeld auch darüber gesprochen haben. Sicherlich ist auch eine Ratenbewilligung im Urteil, oder? Die Höhe der Auflage richtet sich u. a. auch nach deinem Einkommen.

Ansonsten solltest du dich mit deinem Richter bzw. seiner Geschäftsstelle mal in Verbindung setzen. Grundsätzlich gilt, dass ein Tagessatz max. 6 Stunden Arbeit bedeutet. Darüber ist es m. E. unzulässig. Es hängt natürlich davon ab, welche Arbeit du machen musst. In einem Pflegeheim bedeuten 6 Stunden Arbeit, dass ein Tagessatz weg ist. In einer Kläranlage könnte durchaus bereits mit 4 Stunden ein Tagessatz getilgt sein.

derBuechner1092 
Fragesteller
 13.09.2016, 22:52

Wie würde denn ungefähr die JugendStrafe aussehen , wenn der schade 20.000 betragen würde

elmundoesloco  13.09.2016, 22:59
@derBuechner1092

Das kann dir hier niemand sagen, da Richter persönlich und sachlich unabhängig sind. Bei dem einen Richter bekommst du für eine Tat 2 Jahre, bei einem anderen für genau die gleiche nur 1 Jahr und 8 Monate..

Eine Jugendstrafe würde ich hier ausschließen. Für die Verhängung von Jugendstrafe müssen schädliche Neigungen festgestellt werden (z. B. brutale Tat, brutales Nachtatverhalten, einschlägige Vorstrafen, ...). Da spielt vieles mit rein.

Ich würde mir hier weniger über die Strafe Gedanken machen, als viel mehr über die zivilrechtlichen Ansprüche die auf dich warten. Dafür wird keine Versicherung aufkommen, denn der Schaden rührt aus einer vorsätzlichen Straftat. Da kommst du noch nicht einmal mit einem Insolvenzverfahren aus den Schulden raus, wg. vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung.

Kommt immer auf den Fall an. Normalerweise hast du ja einen Berater beim Jugendamt bekommen (Weiß nicht wie alt du bist) mit dem du das dann durchsprechen kannst. Oder bei der Polizei direkt nachfragen, bei wem dein Fall vorliegt. Die entscheiden dann in der Regel ob eine Zahlung oder es auch mit Sozialstunden abzuarbeiten geht. Wenn jemand privates geschädigt worden ist und das die Vorderung von demjenigen ist sieht es natürlich schon wieder anders aus.

derBuechner1092 
Fragesteller
 13.09.2016, 22:24

Privat wurde niemand geschädigt und bin 15

Sozialstunden sind eine Strafmaßnahme die hauptsächlich im Jugendstrafrecht Anwendung finden - die Geldstrafe kommt dann eher bei Erwachsenen in Betracht oder bei Jugendlichen die schon über eigenes Einkommen verfügen.

Das muss aber nicht die Regel sein.
Ob Du nun Deine Geldstrafe in Sozialstunden wandeln kannst ist eine Frage die nur der Richter entscheiden kann - Du musst Dich also an ihn wenden.
Für einen Tagessatz kommen dann in der Regel 6-8 Sozialstunden in Betracht, also 30 Tagessätze gleich 180-240 Sozialstunden.

elmundoesloco  13.09.2016, 22:34

Nach dem rechtskräftigen Urteil entscheidet kein Richter mehr, höchstens wenn eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wurde und diese zum Widerruf ansteht. Bei Erwachsenen ist nach eingetretener Rechtskraft der Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft für solche Sachen zuständig, s. § 31 RpflG

Eine Ausnahme bildet eine Bestrafung durch den Jugendrichter, sofern Jugendstrafrecht angewandt wurde, denn der ist gleichzeitig Vollstreckungsherr im Strafvollstreckungsverfahren.

derBuechner1092 
Fragesteller
 13.09.2016, 22:53

Bin 15 wie sieht eig die ganze Sache jz aus ??🤔