Sozialstunden in Geldstrafe umwandeln, geht das?

10 Antworten

Hallo,

ich habe mir deine Frage durchgelesen und möchte dir wie folgt antworten. Sinnvoll wäre es zu wissen, ob es sich um eine Jugendstrafe oder Erwachsenenstrafe handelt.

Im Jugendstrafrecht gibt es für die Umwandlung eine gesetzliche Grundlage (§ 11 Abs. 2 JGG), im Erwachsenenstrafrecht ist dies in den meisten Fällen nicht geregelt. Hier liegt die Entscheidung also im freien Ermessen dessen, der die Entscheidung trifft.

Handelt es sich bei deiner Sache um eine Verfahrenseinstellung gemäß § 45 JGG (Jugendstrafrecht) oder § 153a StPO (Erwachsenenstrafrecht)? Dann ist die Staatsanwaltschaft der richtige Ansprechpartner für dein Anliegen.

Wenn du von einem Richter zu Sozialstunden verurteilt wurden oder du diese als Bewährungsauflage ableisten sollen, dann ist der Richter der richtige Ansprechpartner für dich.

Sofern du durch ein Urteil oder auch einen Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden bist und diese in Sozialstunden umgewandelt worden sind, so musst du dich wiederum an die Staatsanwaltschaft wenden, um eine "Zurückverwandlung" zu erreichen.

Der Antrag muss schriftlich bei Gericht oder wie oben beschrieben der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Wenn du deiner Bitte Nachdruck verleihen willst und dir das Konto bekannt ist, auf das du einzahlen kannst, überweise gleich eine Rate oder am besten den ganzen Betrag. 6 Sozialstunden entsprechen bei Geldstrafen im Normalfall ein Dreißigstel des Monatseinkommens. Bist du nach Jugendstrafrecht zu behandeln oder handelt es sich um eine Bewährungsauflage, so können Sie je Sozialstunde von 5,- € ausgehen.

Ich wünsche dir trotzdem noch ein frohes Fest

Stefan

Wenn du dich lieber von den Sozialstunden freikaufen würdest, weil sie für dich unangenehm sind, dann wird doch der Sinn der Strafe unterlaufen. Deswegen kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Richter auf einen solchen Vorschlag eingehen würde.

Es soll dir ja gerade eine Lehre sein, dass du einen Fehler begangen hast, und dafür die unangenehmen Konsequenzen zu tragen hast. Möglicherweise spielt auch noch der Erziehungsgedanke bei Sozialstunden eine Rolle. Man soll dabei lernen, für andere, bedürftige Menschen etwas zu tun anstatt anderen Menschen zu schaden.

Wenn du dabei noch entdeckst, dass es dir Spaß bringt und Sinn stiftet, dich für andere Menschen einzusetzen, die Sozialstunden also gar keine solche Qual sind, umso besser.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, daß es um Jugendstrafrecht geht.

Hier ist die Grundlage für eine derartige Entscheidung des Jugendrichters der § 11 JGG http://dejure.org/gesetze/JGG/11.html Demnach ist eine nachträgliche Änderung von Auflagen und Weisungen möglich. Da wir nicht bei "wünschdirwas" sind und der Richter sich schon was dabei gedacht hat, Sozialstunden zu verhängen wird dies nur gemacht, wenn Dir die Ableitstung der Stunden objektiv nicht möglich ist - also beispielsweise wegen Berufstätigkeit.

Du kannst einen solchen Antrag schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts stellen. Hier begürndest Du kurz, warum Du keine STunden mehr machen kannst und reichst auch entsprechende Belege wie Arbeitsvertrag o.ä. ein.

Alternativ kannst Du auch einfach Kontakt zur Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt aufnehmen und das mit denen zusammen machen.

Wenn es Deine Ausbildung oder Dein Arbeitsverhältnis gefährden würde. Vorher wäre aber abzuklären, ob die Sozialstunden dann nicht am Wochenende abgeleistet werden könnten. Du hast eine Straftat verübt. Stell Dich dem Urteil und denke auch einmal an die, die Du geschädigt hast.

Merry Xmas

Häufig wird Jugendlichen ja gerade der Ausweg in die Sozialstunden geboten, um die Geldstrafe zu vermeiden. Wenn dann auch noch in einer Anstalt diese Stunden geleistet werden, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Delikt steht, hofft man auf einen besseren Effekt als bloß Geld, das dann sowieso nur die Eltern zahlen.