Trotz Sozialstunden Ausbildung bei der Polizei möglich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um sicher zu gehen sollte Deine Tochter das erweiterte Führungszeugnis beantragen, was sie sowieso für die Bewerbung bei der Polizei benötigt. Beim Einwohnermeldeamt sollte sie ausdrücklich sagen, dass sie dieses Zeugnis vorher sehen will, bevor es zu der Polizei hingeschickt wird. In dem Fall, wenn es ungünstig ist, kann Deine Tochter entscheiden, dass dieses Zeugnis nicht zur Polizei weitergereicht wird.

Ebenso sollte Deine Tochter bei der Polizei anfragen, welche Dinge über sie gespeichert werden. Die Anfragen sind an verschiedene Polizeibehörden zu schicken, BKA, LKA örtl. Pol. ...

Ich denke in dem Fall Jugendstrafe mit Sozialstunden ist es gelöscht. Niemand kann es wissen, deshalb ist eine Nachfrage notwendig.

Übrigens gab eine TeilAuswertung Bewerber bei der Polizei in NRW , dass 24 % der Bewerber in Zusammenhang von Straftaten bekannt waren, sogar einige Jugendstrafen (Sozialstunden) waren da nichts ungewöhniches.
Ein Einstellungshindernis war es nicht.

Gewöhnliche Vergehnen, wie Alkohohlfahrten, Schwarzfahren, Ladendiebstahl und Geschwindigkeitsübertrtungen sind auch bei Polizisten gar nicht so selten. Diese haben aber dann zusätzlich mit einem Disziplinarerfahren auseinanderzusetzen.

Polizisten sind auch nur Menschen.

Der Traumberuf tausender kleiner Jungen - Polizist. Neben dem Feuerwehrmann fasziniert kaum ein anderer Beruf die Vorstellung von Heranwachsenden. Polizeivollzugsbeamte/r ist einer der gesellschaftlich angesehensten Berufs, was wohl auch daran liegt, dass den Polizisten eine große Verantwortung obliegt, sowohl in kritischen Situationen, wie auch im alltäglichen Leben.

Polizeivollzugsbeamter im mittleren Dienst ist der typische Polizeiberuf im Rahmen der Schutzpolizei, wie ihn jeder kennt. Das Aufgabengebiet kann entweder als Bereitschaftspolizist bei Großveranstaltungen liegen, oder aber im Wachdienst bzw. Streifendienst des Verantwortungsbereiches einer Polizeistation.

Die Tätigkeit liegt in der Beratung und Hilfe für die Bürger, Überwachung des Straßenverkehrs, zum Beispiel vor Schulen, oder aber in der Aufklärung von Straftaten. Die Polizei ist bei Verkehrsunfällen oft als erstes am Unglücksort und muss auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf bewahren.

Als Polizist/in ist man aber nicht nur unterwegs. Der Schreibtisch als Arbeitsplatz in der Polizeistation ist ebenso vorhanden. Das Erstellen von Protokollen, Berichten, Formularen und weiteren Unterlagen gehört genauso zum Berufsbild, wie zum Beispiel der Streifendienst. Seitenanfang Gehalt als Polizist/in

Das Gehalt von Polizeivollzugsbeamten ist nach dem Landesbesoldungsgesetz der Bundesländer geregelt, bei Bundespolizisten wie Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt regelt das Bundesbesoldungsgesetz die Vergütung.

Polizisten im mittleren Dienst werden in der Besoldungsgruppe A6 eingestuft und können ein Amt bis zur Besoldung nach A9 erreichen. In Zahlen ausgedrückt ist hier die Rede von einem monatlichen Bruttolohn von ca. 1600 Euro bis 2600 Euro (ohne die neuen Bundesländer).

Das Gehalt bzw. die Einteilung in die jeweilige Stufe der Besoldungsgruppe richtet sich nach Dienstalter und nach Leistung. Seitenanfang Ausbildung als Polizist/in bzw. Polizeivollzugsbeamter/in

Um in den Genuss der Berufsausbildung zur Polizistin/zum Polizisten zu kommen, muss mindestens der mittlere Bildungsabschluss vorliegen. Die einzelnen Bundesländer regeln aber die Ausbildung im Polizeidienst unterschiedlich, weshalb es sinnvoll ist, sich zum Beispiel über die Internetseiten der Polizeibehörden der jeweiligen Länder zu informieren.

Für Polizeibeamte gelten natürlich auch die beamtenrechtlichen Bestimmungen, wonach die Bewerber bestimmte gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen erfüllen müssen. Je nach Bundesland gibt es auch eine Altersgrenze für die Verbeamtung.

Die Ausbildung als Polizist/Polizistin erfolgt im theoretischen Teil an den existierenden Polizeischulen, die praktische Ausbildung findet an den jeweiligen Polizeistationen vor Ort statt. Die Dauer der Berufsausbildung ist je nach Land unterschiedlich und schwankt zwischen 2 Jahren und 2,5 Jahren.

Die Ausbildungsvergütung erfolgt in sogenannten Anwärterbezügen, die sich in den unterschiedlichen Ausbildungsjahren nicht unterscheiden. In den alten Bundesländern liegt der Betrag bei ca. 820 Euro und in den neuen Bundesländern bei ca. 760 Euro im Monat. Seitenanfang Eigenschaften und Voraussetzungen für Polizeivollzugsbeamte

Der Beruf im Polizeidienst ist nicht leicht, jeder Tag kann eine neue Herausforderung bringen, wobei dies nicht nur auf den Tag beschränkt ist, weil die Polizei ein Dreischichtsystem fahren muss. Die Arbeit in Tag-, Spät-, und Nachtschicht ist also unabdingbar.

Polizeivollzugsbeamte müssen umfangreiche Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung vorweisen können, ein Interesse an Rechtsfragen gehört somit dazu.

Der richtige Umgang mit Menschen ist in diesem Job enorm wichtig und kann bei kritischen Situationen eine große Rolle spielen. Polizisten haben sehr oft mit Schwerstkriminellen zu tun und sollen trotzdem an einem positiven Menschenbild festhalten. Seitenanfang Bewerbung als Polizist/in

Wer für die Ausbildung im Polizeiberuf eine klassische Bewerbung mit Lebenslauf und Bewerbungsschreiben erwartet, der muss leider enttäuscht werden. Das Bewerbungsverfahren für einen Ausbildungsplatz ist ein sehr komplexer Vorgang. Ausgebildete Polizisten, die an einer anderen Dienststelle arbeiten möchten brauchen lediglich die Versetzung beantragen, bei Anwärtern ist das anders. Die Bewerbung bei der Polizei ist zudem in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Beispielhaft soll hier die Bewerbung bei der Polizeibehörde in NRW veranschaulicht werden. Bewerben kann man sich hier mit einer Online-Bewerbung beim Werbe- und Auswahldienst NRW, auf dessen Internetseite ein Bewerberkonto eingerichtet werden kann. Hier müssen dann verschiedene vorgegebene Seiten ausgefüllt werden und Vordrucke ausgedruckt werden.

Wenn die Online-Bewerbung ausgefüllt und verschickt wurde, sollten diverse Unterlagen wie Geburtsurkunde, Sehtest, Sportabzeichen, Rettungsschwimmerabzeichen und tabellarischer Lebenslauf zusammen mit den ausgefüllten Vordrucken (Gesundheitsnachweis, etc.) postalisch zur Po

Hallo oralein,

leider ist die Antwort von InverseSonic nicht richtig.

Eine Grundvoraussetzung für den Polizeidienst ist, dass man nicht gerichtlich verurteilt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nur um eine erzieherische Maßnahme in Form von Sozialstunden oder um eine andere Verurteilung findet.

Zumindest in den meisten Bundesländern ist eine Straftat zumindest ein absolutes Ausschlusskriterium.

Allerdings gibt es auch Bundesländer, wie z.B. Hamburg, die so kleine Delikte wie den von Deiner Tochter begangenen Diebstahl nicht als absolutes Ausschlusskriterium sehen, sondern zumindest dem Bewerber die Möglichkeit geben, sich zu der Angelegenheit ausführlich zu äußern und entscheiden denn anhand der Antwort, ob man hier eine Ausnahme macht. Es darf sich dabei aber nur um eine einmalige Angelegenheit gehandelt haben und sollte schon etwas länger zurück liegen.

Dennoch muss man sagen, dass sie in den meisten Bundesländer alle Chancen auf eine Einstellung verspielt hat. Ich weiß zumindest, dass in Niedersachsen. Bremen und bei der Bundespolizei keine Ausnahmen gemacht werden.

Wer bereits mit Straftaten in Erscheinung getreten ist, zeigt zumindest schon einmal ganz starke Tendenzen, dass man an den Deutschen Gesetzen nicht ganz so genau festhält und sowas ist für den Polizeidienst in den Augen vieler völlig abträglich.

Schöne Grüße
TheGrow

Nochmal ein zusätzlicher Tipp.

Geh mal auf die Seite www.Polizei.de, wähle dort das Bundesland aus in dem Deine Tochter beabsichtigt Polizistin zu werden und such dort mal den Punkt:

  • Ausbildung oder
  • Karriere

Dort findest Du neben Informationen, ob Deine Tochter überhaupt die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Polizeidienst erfüllt noch die telefonischen Erreichbarkeiten der Einstellungsberater.

Ich würde den dann mal anrufen ihm die Frage die Du bereits hier gestellt hast, stellen. Der Einstellungsberater kann Dir dann ganz verbindlich sagen, ob Deine Tochter noch Chancen auf Einstellung hat.

Hier im Forum werden gerade bei solchen Fragen oft falsche Antworten gegeben, weil die Leute das als Antwort schreiben, was ihnen ihr Bauchgefühl sagt oder weil sie meinen, sie hätten mal von einem gehört, der gehört hat, dass das und das zutreffend ist.

Die Sozialstunden sind erst mal kein Hindernis. Voraussetzung ist es eben, das man gerichtlich nicht besraft ist. Sozialstunden gelten nicht als Strafe.

Sie wird bei Ihrer Bewerbung alle Verfahren angeben müssen, die gegen sie gelaufen sind. Dann wird sie später beim Vorstellungsgespräch dazu Stellung nehmen müssen. Danach wird dann beurteilt, ob sie charakterlich geeignet ist.