Sponsor zahlt nicht - Zugesagtes Einklagen?

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Solch eine Zusage muß auch eingehalten werden (selbst wenn sie mündlich erfolgt - hier ist allerdings die Beweislast schwierig); da es hier einen E-Mail-Verkehr gibt, kommt es darauf an, ob aus den Formulierungen eindeutig hervorgeht, daß es sich um eine Zusage handelt.

Sollte das der Fall sein, stehen die Chancen gut, die zugesagten Gelder gerichtlich geltend zu machen.

Zunächst sollte allerdings eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden...

Wer für seinen Verein einen Sponsor sucht, der sollte das wahrlich professioneller angehen. Mit Facebook und eMail zu hantieren, das ist auch für einen Verein der Kreisklasse sehr ungewöhnlich... Grundsätzlich sollte man hier einen Sponsoring Vertrag mit Leben füllen, welcher von Beiden Seiten zu unterzeichnen ist. Eben genau auf dieser Basis kann man dann Leistungen einfordern.

Anstatt hier nun über eine Klage nachzudenken, die dem Verein noch mehr Geld kosten und wahrscheinlich erfolglos bleiben wird, solltest Du die Sache vergessen und einen neuen Sponsor aktivieren. Grundsätzlich darf man Sponsoring auch nicht als Spende verstehen... hier haben Beide Parteien eine Leistung zu erbringen...

Für die Rechtschreibfanatiker unter Euch:

*..hauptsächlich Mannschaften in der Kreisliga und Kreisklasse gemeldet.

*...,den ich geglaubt hatte gefunden zu haben, Trainingsanzüge bestellt.