Geliehenes Geld wiederbekommen.wie?

9 Antworten

Eine Klage wird nur dann erfolgreich sein, wenn du beweisen kannst, dass du ihm das Geld geliehen hast. Ich vermute, dass ihr keine schriftliche Vereinbarung habt. Ein mündlicher Vertrag ist zwar auch rechtsgültig, nur ist der sehr schwer zu beweisen. Wenn also dein Freund abstreitet, das Geld jemals von dir geliehen bekommen zu haben, steht Aussage gegen Aussage.

Kannst du ihn dazu bewegen, dir jetzt wenigstens schriftlich zu bestätigen, dass er die € 600 von dir als Darlehen erhalten hat? Das wäre ein erster Schritt in Richtung Klage. Vielleicht kannst du ihn gleichzeitig zu Ratenzahlungen überreden, die ihr dann auch schriftlich vereinbart?

Er würde so einen Vertrag  unterschreiben.. Was müsste denn dann draufstehen?

@AlinaRonaldoo

Etwa so:

"Hiermit bestätige ich, Wolfgang Mustermann, geboren am ...... in ......., wohnhaft Mustermannstraße 2 in 11111 Musterstadt, dass ich von Frau Brigitte Meier (deinen Namen einsetzen), geboren am.... in......, wohnhaft ......., am ........ (korrektes Datum einsetzen oder es würden auch Monat und Jahr reichen) € 600,00 (in Worten: Sechshundert Euro) als Darlehen erhalten habe.

Musterstadt, den 16. März 2015 (richtiges Datum einsetzen) und ihn das mit vollständigem Vor- und Nachnamen unterzeichnen lasen."

Wenn du es schaffst, ihn gleichzeitig zu Ratenzahlungen zu überreden, dann ergänzt du den Text wie folgt fort.

"Ich verpflichte mich hiermit, das Darlehen in monatlichen Raten von €...... (in Worten Euro.......) abzubezahlen, beginnend mit dem 01. April 2015."

@Doofe

Wie lieb, vielen dank für dein mühe! Mach das Schreiben nun mal fertig und Treff mich dann mit dem. hab einen schönen Sonntag! :)

@AlinaRonaldoo

Viel Glück und Erfolg. Danke, und dir auch einen schönen Restsonntag!

Wenn das nicht schriftlich festgehalten wurde und Dein Exfreund alles abstreitet, sehe ich wenig Möglichkeiten, das Geld einzuklagen.

Tja Alina, welchen Nachweis hast du, dass du ihm das Geld geliehen hast?

Wenn du keinen schriftlichen Nachweis, wie eine Rückzahlungsvereinbarung o. ä. oder keinen Zeugen hast, kannst du nur noch auf seine Anständigkeit hoffen.

Du solltest also zuerst einmal mit ihm sprechen und klären, wie er gedenkt, dir dein Geld zurückzuzahlen. Wenn er sagt, dass er es zurückzahlen möchte, dann schlage ihm eine schriftliche Vereinbarung vor. In diese Vereinbarung schreibst du, wieviel du ihm geliehen hast und in welchem Zeitraum er mit wievielen Raten in welcher Höhe er das Geld zurückzahlt. Zusätzlich kannst du noch reinschreiben, wie die Rückzahlung (Überweisung auf dein Konto oder in bar) erfolgen soll.

Wenn er bestreitet, von dir Geld bekommen zu haben und du hast keinen Nachweis oder keinen Zeugen, dass du ihm Geld geliehen hast, dann wird es ganz schwierig und du kannst das Geld wahrscheinlich abschreiben.

Wenn du aber einen solchen Nachweis hast oder einen Zeugen, dann könntest du dein Geld auch einklagen.

Es gibt aber noch einen anderen Weg, wo du ihn übertölpeln könntest, wenn er nicht aufpasst. Du mahnst ihn schriftlich an mit Nennung eines Zahlungstermins und wenn er darauf nicht eingeht, gehst du zum zuständigen Mahngericht und lässt ihm eine gerichtliche Mahnung zukommen.

Das Mahngericht prüft nicht, ob deine Forderung berechtigt ist, es erlässt aber einen gerichtlichen Mahnbescheid mit einer Widerspruchsfrist. Wenn er diese Widerspruchsfrist nun versäumt und keinen Widerspruch einlegt, hast du einen vollstreckbaren Titel, mit dem du ihm den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen könntest. Dieser Weg kostet dich aber zunächst einmal ein wenig Geld, dass du dir bei ihm aber wiederholen könntest.

Danke für deine Hilfe und die ausführliche Erklärung! Hast mir sehr geholfen :) hoffe hast einen schönen Sonntag!!

@AlinaRonaldoo

Gern geschehen! Auch für dich einen schönen Sonntag.

Sorry, tja bei Geld da hört die Freundschaft auf. Wenn Du nichts schriftliches hast und er von sich aus nicht zahlen will, und Du keine Zeugen hast, dass Du ihm das Geld geliehen hast, wirst Du es wohl abschreiben müssen.

Ich würde sagen das du wie schon erwähnt mit der Polizei sprichst oder deinem Freund damit drohst! Das er es abstreiten wird is klar aber vor der Polizei ?

Da keine Straftat vorliegt, hat die Polizei nichts damit zu tun. Sie wird sich nicht einmischen. Das ist ein zivilrechtlicher Vorgang.

Da hast du eigentlich recht...ups😉