Bafög: Mein Vater hat gemeinsames Sorgerecht, weigert sich aber immer irgendwie aktiv zu werden (trotz Gericht) was tun?

4 Antworten

Das Sorgerecht deiner Eltern hat an deinem 18. Geburtstag geendet - seitdem bist du für alles selbst verantwortlich, musst dich um alles selbst kümmern.... Also auch darum, deine Unterhaltsansprüche an deine Eltern durchzusetzen.

Bei der Beantragung von BAföG- Leistungen sind deine Eltern auskunftspflichtig bezüglich ihrer Einkommen. Verweigern sie die Auskunft oder verzögern diese.... kannst du Vorausleistungen nach §§ 36.37 BAföG beantragen...

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php?seite=2

Es gibt für solche Fälle doch eine Vorausleistung beim Bafög.

(und immer schön den Unterhalt einklagen)


Äh, gemeinsames Sorgerecht? Bist du noch keine 18?

Wenn jemand sich nicht kümmern will, kann auch das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Das hat aber mit Unterhalt nichts zu tun.

... das verstehe ich nicht. Für genau solche Vorfälle gibt es doch die elternunabhängigen Vorausleistungen. Warum bitte werden die denn mit dem Formblatt 8 nicht beantragt? Das Kind bekommt seinen vollen Bedarf und das Land Sachsen-Anhalt kümmert sich oder auch nicht. Je nachdem wie die Damen und Herren Zeit haben. Viel Glück.

Du kannst beim BafoegAmt einen vorschuss beantragen, wenn dein Vater nicht in die Gaenge kommt, du dich aber nachweislich drum kuemmerst (Einschreiben als Nachweis). Dann holt das Amt es sich zurueck, wenn dein Vater endlich zahlt.