Spielautomat defekt.

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Das ist Zivilrecht. Falls dein Gewinn nicht ausgezahlt wird, mußt du klagen. Der "Schuldschein" ist aber ein ausreichender Beweis für deinen Anspruch!

Droitteur  03.06.2014, 10:38

Aber auch für den "Schuldschein" gilt, was DerHans sagt - es handelt sich um eine unvollkommene Verbindlichkeit.

Wahrscheinlich hast du bei einem technischen Defekt keine Chance, an deinen gewinn zu kommen. Das schließen die AGBs höchst wahrscheinlich aus. Einklagen kannst du einen Glücksspielgewinn sowieso nicht.

Still  04.06.2014, 14:38

Es handelt sich um ein staatlich linzensiertes Spiel. Da habe ich unter Garantie einen Rechtsanspruch auf meinen Gewinn. Alles andere würde auch keinen Sinn machen!

Droitteur  04.06.2014, 15:41
@Still

Eine Ausnahme gilt für staatlich genehmigte Lotterie- und Ausspielverträge - wohl auch allgemeine Auffassung, dass man beim gewöhnlichen Lotto auch einen Rechtsanspruch hat.

Diese Ausnahme gilt aber nicht für andere Glücksspiele (so die meisten Spielautomaten), statt dessen bleibt es bei dem, was DerHans sagt: Kein Anspruch auf Erfüllung.