Einzahlung Automat zum Ausgleich bei Pfändung?

2 Antworten

mit deiner Bareinzahlung ist der Pfändungsgrund noch lange nicht aufgehoben.

Bei einem P-Konto ist nur der Betrag pfändbar, der über der Pfändungsgrenze liegt.

Wenn aber Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Pfändung bestehen, musst Du das erst einmal mit dem Amtsgericht klären, das für den Pfändungstitel verantwortlich ist.

Das Geld später wieder zurückbekommen ist langwierig, da sich meist die Gläubiger sträuben, das empfangene Geld zu erstatten.

Hast Du vergessen den Mahn- und Vollstreckungsbescheid rechtzeitig anzufechten, durch einen Widerspruch?

Und was soll das bringen,du hast die Pfändung drauf,und alles was überhang ist geht sowieso an die Gläubiger,machs dir doch nicht unnötig schwer.