Sperrfrist ALG 1 umgehen - Zusammenzug mit Partner / Erziehung der Kinder?

6 Antworten

Das sollte im Regelfall wie ein Zusammenzug eines Ehepaars behandelt werden, um das Familienleben nicht zu gefährden, es dürfte also im Normalfall dann keine Sperrzeit geben.

Familiengerd  04.12.2019, 13:59

Vorausgesetzt, der Fragesteller zieht zu seiner Partnerin in die entfernte Stadt und nicht mit ihr gemeinsam dorthin.

Vorausgesetzt auch, die Partnerin in der entfernten Stadt verdient deutlich mehr als der Fragesteller und es wäre darum nicht umgekehrt zumutbar, dass sie zu ihm zieht.

isomatte  05.12.2019, 15:06
@Familiengerd

Davon bin ich ausgegangen und wenn sie ein gemeinsames Kind erwarten, wird die Partnerin sicher erst einmal in Elternzeit gehen, da wäre das Einkommen der Partnerin erst einmal zweitrangig.

Und der Zusammenzug mit Deiner "Verlobten" / Mutter Deines Kindes ist durchaus ein Grund zu kündigen und zusammenzuziehen.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-niedersachsen-bremen-l7al36-16-kuendigung-zusammenzug-lebensgefaehrte-arbeitslosengeld/

Familiengerd  04.12.2019, 14:00

Vorausgesetzt also, der Fragesteller zieht zu seiner Partnerin in die entfernte Stadt und nicht mit ihr gemeinsam dorthin.

Vorausgesetzt auch, die Partnerin in der entfernten Stadt verdient deutlich mehr als der Fragesteller und es wäre darum nicht umgekehrt zumutbar, dass sie zu ihm zieht.

Nein. Alg1 wird dem gezahlt, wer seine Arbeitsstelle verloren hat und wird eben nicht gezahlt, wer seinen Job aufgibt, auch wenn die Gründe menschlich nachvollziehbar sind.

Familiengerd  04.12.2019, 13:53

Das ist ganz einfach Unsinn!

Es gibt "menschlich nachvollziehbare" Gründe, weswegen keine Sperre bei einer Eigenkündigung verhängt wir - und dazu zählt (in der Regel!) auch das Zusammenziehen mit einem (Lebens-)Partner in einer entfernten Stadt als Kündigungsgrund!

DogDiego  04.12.2019, 14:17
@Familiengerd

Erleichterung der Lebenssituation sagen einige Landessozialgerichte entgegen der Rechtsprechung des BSG.

Ich würde das grundsätzlich vorab von der zuständigen Agentur für Arbeit absegnen lassen, bevor noch ein Sachbearbeiter das ganz anders sieht.

Familiengerd  04.12.2019, 14:31
@DogDiego

Dass man nicht "einfach so" und auf "Verdacht" (es werde schon klappen) kündigt, sondern die Situation vorher mit der Agentur für Arbeit abklärt, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

DogDiego  04.12.2019, 17:35
@Familiengerd

Mein Reden. Nix ist selbstverständlich. Gilt für alle Lebenslagen.

Wer hat dich denn daran gehindert, dir ZUERST eine andere Stelle in der Nähe deiner zukünftigen Familie zu suchen?

Das ist der normale Weg.

Die Sperrfrist wird fällig, wenn du deine Arbeitslosigkeit fahrlässig oder sogar vorsätzlich selbst herbei führst.

Familiengerd  04.12.2019, 13:52
Wer hat dich denn daran gehindert, dir ZUERST eine andere Stelle in der Nähe deiner zukünftigen Familie zu suchen?

Erstens weißt Du nichts davon!

Zweitens ist das nicht die Frage!

Die Sperrfrist wird fällig, wenn du deine Arbeitslosigkeit fahrlässig oder sogar vorsätzlich selbst herbei führst.

Und was soll das jetzt im konkreten Fall sagen??

Manchmal ist gar nicht antworten besser!

Reicht dies als Begründung, dass das ALG 1 nicht gesperrt wird?

Ja, das reicht.

Woher ich das weiß:Recherche
Familiengerd  04.12.2019, 14:00

Vorausgesetzt, der Fragesteller zieht zu seiner Partnerin in die entfernte Stadt und nicht mit ihr gemeinsam dorthin.

Vorausgesetzt auch, die Partnerin in der entfernten Stadt verdient deutlich mehr als der Fragesteller und es wäre darum nicht umgekehrt zumutbar, dass sie zu ihm zieht.

Familiengerd  04.12.2019, 14:27
@beangato

Für jeden ist immer irgend etwas neu.

Und Du wirst keine Seite/Erklärung finden, mit der alles abschließend dargestellt wird!

Was glaubst Du, würden Sachbearbeiter wohl sagen (und wie entscheiden), wollte z.B. eine Arbeitnehmerin, die meinetwegen 5.000 € monatlich verdient, kündigen, um zu ihrem Lebenspartner, der nur 1.000 € monatlich verdient, in eine entfernte Stadt zu ziehen?? Wobei es selbstverständlich auch hier zu berücksichtigen gilt, ob es Umstände gibt, die es unzumutbar machen - vielleicht wegen des besonders engen sozialen, familiären Umfeldes -, dass umgekehrt der gering verdienende Partner kündigt und zu seinem bestens verdienenden Partner zieht.

Es ist nicht immer "alles einfach".

beangato  04.12.2019, 14:34
@Familiengerd

Ich denke, es ist völlig egal, wer zu wem zieht.

Familiengerd  04.12.2019, 14:39
@beangato

Nein, ist es nicht - auch wenn Du das "denkst"!

Da gibt es nämlich auch alle (!) sonstigen Aspekte zu berücksichtigen.

Und mein Beispiel sollte das "eigentlich" nachvollziehbar anschaulich gemacht haben!

beangato  05.12.2019, 08:17
@Familiengerd

Vlt. hast Du überlesen, dass es in der Frage um ALG 1 geht. Da ist es völlig unerheblich, in welcher Stadt das ausgezahlt wird.

Familiengerd  05.12.2019, 10:43
@beangato

Was für ein Unsinn ist das denn jetzt? Was soll das damit zu tun haben, WO das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird?

Es geht darum, ob und unter welchen Voraussetzungen überhaupt Anspruch besteht bei Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Umzugs zum Lebenspartner!