Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? (Anwartschaftszeit, Krankengeld usw.)
Hi ihr, habe schon geguckt aber nichts gefunden und hoffe das mir jemand meine Frage beantworten kann. Seit 1.10.10 war ich in einen Arbeitsverhältniss, bin während der Zeit schwer erkrankt und seit Mai im Krankenstand und Krankengeldbezug! Zum 15. August diesen Jahres habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Bin jetzt bis Ende des Monats noch krank geschrieben und müsste mich dann anfang Oktober Arbeitslos melden! Habe ich denn überhaupt Anspruch? war knapp 11 Monate im Arbeitsverhältniss und den 12 Monat im Krankengeldbezug? Habe ich nun die Anwartschaft erfüllt oder nicht d,h ich ja keine 12 Monate gearbeitet habe!
Vor Oktober 2010 hatte ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1!
Bitte um eure Antwort bzw. Hilfe, wer sich auskennt
Viele Grüße
6 Antworten
Wieso unterschreibst du einen Aufhebungsvertrag? Damit hast du deine Arbeitsstelle grob fahrlässig selbst aufgegeben. Das bedeutet, dass du 12 Wochen Sperre bekommst. Für das Krankengeld werden ebenfalls Beiträge gezahlt, du hast also de facto einen Anspruch, den du aber jetzt selbst um 12 Wochen reduziert hast.
Das verstehe ich nicht wie du das meinst "brauchst du 6 Monate". Heißt das ich habe 6 Monate Anspruch? 12 Monate muss man ja versichert sein um Alg 1 zu beantragen, oder? Der Aufhebungsvertrag wurde aus gesundheitlichen Gründen gemacht..
Nein ich werde keine Sperre bekommen, habe das schon abgeklärt. Das Arbeitsverhältnis wurde per Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen beendet + Gutachten.
Sehe ich leider auch so.
Hallo,
die Zeit des Krankengeldes wird als Anwartschaftszeit angerechnet, wenn aus dem Krankengeld Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet wurden:
Wichtig ist es sich frühzeitig mit der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen: die offizielle Meldung ist erst am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit möglich. Man sollte sich aber vorher schon über mögliche Chancen informieren: regionaler Stellenmarkt, Umschulung, Weiterbildung ...
Gruß
RHW
Wenn der Punkt bereits eindeutig mit der Arbeitsagentur geklärt ist, wird es keine Probleme geben.
Kannst du, für Arbeitslosengeld brauchst du 6 Monate, allerdings können die dich eine Zeit sperren, da du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, das mußt du mit der Arge klären
Gut nd schön, der Knackpunkt ist jedoch der Aufhebungsvertrag.