Habe wegen Burnout gekündigt - was muss ich jetzt zum Arbeitsamt mitbringen?

3 Antworten

Du hättest dich sofort nach der Kündigung arbeitslos melden müssen.

Schicke deine Kündigung und den Online Antrag umgehend zum Arbeitsamt.

Mitnehmen musst du gar nicht, da das Arbeitsamt derzeit keinen Parteiverkehr hat

"Wann muss ich das machen" Sobald Du weißt, wann Du die Firma verlässt, also eigentlich schon vor einem Monat...mach das am besten direkt heute, das geht auch online.

Du legst Dein Kündigungsschreiben und die Gutachten vom Arzt bei, am besten noch Deinen aktuellen Lebenslauf. Außerdem benötigst Du eine Bescheinigung von Deinem Arbeitgeber über Deinen Verdienst in den letzten 12 Monaten.

Das steht aber auch alles da, wenn Du die Meldung online vornimmst.

Oh nein, da ich den Termin verpasst habe, werde ich dann eine Sperrzeit bekommen?

@joranhannes

ja, das wirst du. Außerdem bekommt man Leistungen frühestens ab dem Antrag...

@turnmami

frühestens ab dem Antrag? Was heisst das genau?

@joranhannes

wenn du sofort einen Antrag stellst kannst du evt. noch Leistungen für April bekommen. Sofern du keine Sperre bekommst wg. Eigenkündigung und/oder zu später Meldung

@joranhannes

Da du selbst gekündigt hast, wirst du ohnehin für drei Monate lang kein Geld bekommen.

@snatch1ngton

absoluter unsinn. lies bitte die frage richtig.

da du selbst gekündigt hast, hast zunächst mal ne Sperre von 3 Monaten, da gibt´s kein Geld. von was willst Leben??

Du must dich Arbeitslos melden, am besten persönlich und dabei die Besch. vom Doc nicht vergessen. ebenso deine schriftliche Kündigung, da nur DIESE bestand hat. Mündlich zählt nicht

Ich habe wegen Burnout gekündigt, daher kriege ich die Sperre nicht.

@joranhannes

doch. Du hättest VOR der Kündigung die Bewilligung des Arbeitsamtes benötigt

@joranhannes

gegenüber dem Amt hast du gekündigt und bist NICHT Arbeitslos gemeldet. WOHER sollen das dein Berater wissen??

das MUSS VOR der Kündigung geschehen

@turnmami

quatsch. da mach ich mir gar keine sorgen. ich weiß nur nicht was los ist, da ich mich da nicht rechtzeitig genug gemeldet habe.

@joranhannes

träum weiter, wenn du aus dem Grund kündigst, muss das mit Absprache des JC sein, sonst SPERRE.

@joranhannes

Dein Problem, wenn du dir da keine Sorgen machst. Das Arb.amt wird dir das schon erklären

@turnmami

Das ist NICHT korrekt. Man muss das Arbeitsamt nicht fragen, ob man kündigen darf. Wichtig sind die ärztlichen Atteste und Unterlagen.

@peterobm

unsinn. krankgeschrieben ist krankgeschrieben. sorry mein guter.

@Stellwerk

ganz genau!

@Stellwerk

Normalerweise berät man sich vorher mit dem Arbeitsamt. Reicht der Grund nicht aus, droht trotzdem eine Sperre

@turnmami

klar wenn es nicht ausreicht. davon ist hier ja nicht die rede.

@Stellwerk

worüber das AA/JC noch keine Info haben, er hat gekündigt, AG hat abgemeldet; wer zahlt KV, woher bekommt er jetzt Geld?

Ob diese Unterlagen ausreichen, steht auf nem anderen Blatt, deswegen klärt man das vorher

@joranhannes

Ach, woher weißt DU, was ausreicht, wenn du dich noch nicht einmal arbeitslos gemeldet hast?

@turnmami

haha, whatever. wird mir zu dumm hier mit all den muttis

@turnmami

Sich beraten lassen ist was als bewilligen lassen, aber klar, das kann schon sinnvoll sein.

Andererseits: ich hab das auch hinter mir. Das Arbeitsamt hätte mich keinen Tag länger als nötig in der Firma gehalten. Lieber drei Monate Sperre als mich da weiterquälen.

@peterobm

Das mit der Abmeldung ist aber erstmal ein Problem der späten Meldung.