Erklärung zur Befreiung des Bankgeheimnisses

4 Antworten

Schließe mich VirtualSelfs Antwort an - und würde diese Anforderung des Jobcenters "Befreiung vom Bankgeheimnis" auch zunächst 'mal dem Landesdatenschutzbeauftragten vorlegen. Das erscheint mir rechtlich doch sehr problematisch (und nicht zulässig). Die Einkünfte/Vermögen Eurer Bedarfsgemeinschaft können bereits problemlos durch die Vorlage Eurer entsprechenden Unterlagen, Auszüge, Sparbücher etc. dargelegt werden.

Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, auch wenn deine Frau selbst vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist, ist deine Frau zur Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen verpflicht.

Eine Befreiung der Bank vom Bankgeheimnis ist dafür nicht notwendig und daher m.E. ohne Rechtsgrundlage; die Vorlage von Kontoauszügen ist in jedem Fall ausreichend.

Ich würde das Ganze keinesfalls unterzeichnen.

Auch deine Frau muss die Erklärung unterschreiben, den ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn deine Frau eine Rente von z.B. 1200€ (ich weiß die Summe nicht) erhält, bekommt ihr kein Hartz4, da ihr ja eine Gemeinschaft bildet und deshalb nicht bedürftig seit.

Ich wahr immer der meinung wenn beide HARZ4 bekommen sind sie eine Bedarfsgemeinschaft. Aber wenn der eine RENTE und der andere HARZ4 bekommt ist das anders den RENTE wird nicht von der ARGE bezahlt somit auch keine Bedarfsgemeinschaft. Oder liege ich da falsch?

@Helferinnot1

ja, da liegst du falsch. Alle die zusammen leben (also auch Kinder, die ja evtl. Geld verdienen) bilden eine Bedarfsgemeinschaft.

Das gesamte Einkommen muss angegeben werden. Es könnte sonst ja sein, dass der Partner sehr gut verdient (z.b. Geschäftsführer) und der Partner verdient nichts. Dann bekommt man kein ALG 2.

Es gibt den Rechner http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html hier kannst du schon mal kurz überschlagen, ob ihr überhaupt Anspruch habt.

@Heidrun1962a

Danke auch für deine Zeit und schnellllle Antwort.

Die Rente miner Frau liegt ca. bei 900 e

@Helferinnot1

Alle die zusammen leben (also auch Kinder, die ja evtl. Geld verdienen) bilden eine Bedarfsgemeinschaft.

Das Einkommen der Kinder wird aber eh nur bei ihrem eigenen Bedarf berücksichtigt - nicht bei den Bedarfen der anderen BG-Mitglieder. (Einzige Ausnahme wäre höchstens ein eigenbedarfsüberschreitender Kindergeld-Betrag). Und falls/ sobald das Kind seinen eigenen Bedarf durch eigenes Einkommen decken kann, fällt es komplett aus der BG ;)

Bei Hartz 4 sind beide Ehepartner über Einkommen und Vermögen auskunftspflichtig.