Auszug aus Wohnung: Vermieter verlangt, dass wir die kompletten Tapeten entfernen

8 Antworten

Sollte diese Forderung Bestandteil der Klausel zu Schönheitsrep. sein (lt. MV) , wäre insgesamt die Übertragung auf den Mieter unwirksam. Nun kommt es auf den exakten Wortlaut der Klausel an, ob und was zu tun bleibt. Stelle das hier ein, danach kann exakt abschließend geantwortet werden.

Ich erachte die Klausel bereits jetzt für unwirksam, da gefordert wird, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Dass hieße Raufaser, weiß gestrichen. Derlei Vorgabe (Material und Ausführung) ist aber lt. Rechtsprechung unwirksam.

wenn du sie mit einer insektenspritze mit wasser richtig einweichst, geht es leichter^^

ja, wie im Mietvertrag vereinbart, Ursprung

also noch neu tapezieren, das erlässt er euch

Und wie definierst du "Ursprung"?

@albatros

Ich wär ja für Ursprung = Rohbau ... also Tapete samt Putz runter :D

streichen langt, wenn bereits tapeziert war

Tapetenklausel gekippt: Das sind die Konsequenzen

von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf

Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH 5.4.06, VIII ZR 152/05, n.v., Abruf-Nr. 061462).

http://www.iww.de/mk/archiv/schoenheitsreparaturen-tapetenklausel-gekippt-das-sind-die-konsequenzen-f17497

Nein, du must die Tapeten nicht entfernen. Eine entsprechende Klausel wäre ungültig.

Einen entsprechenden Gerichtsbeschluss hab ich vor einiger Zeit im Finanztest gesehen. Auf die Schnelle hab ich jetzt das hier ausgegraben: http://www.rechtsanwalt-jaehnig.de/seiten/recht_von_a-z.php?id=61&status=show_text