Einzug in Raucherwohnung - Mangel an der Mietsache?

8 Antworten

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Muss der Vermieter den Mieter explizit auf eine solche Tatsache hinweisen (sofern er selbst davon wusste)?

Nein. Warum auch?

Stellt dies einen Mangel an der Mietsache dar?

Nur wenn der Vermieter vertraglich zugesichert hat es eine Nichtraucherwohnung ist bzw. in der Wohnung nicht geraucht wurde.

So dumm wird aber kein Vermieter sein.

Kann die Malerfirma hierfür in Regress genommen werden, weil sie nicht auf eine besonders notwendige Ausführung hinwies?

Die Malerfirma führt das aus wozu sie beauftragt ist. Sie kann Hinweise auf Besonderheiten geben, muß es aber nicht. Ebenso wenig müßte der Auftraggeber irgend welche Hinweise "befolgen".

sie muss vorher besenrein und renoviert, das heisst in weis gestrichen sein und da muss man lüften, da ist eigendlich nichts vom rauchen zu merken.

als nichtraucher riecht man das aber trotzdem ganz sicher, ob der vormieter in der wohnung geraucht hat.

@flirtheaven

Nicht wenn es erst mal intensiv nach Tapetenkleber und Farbe riecht und kurz vor der Besichtigung (und wärend) gut gelüftet wurde.

@Commodore64

das stimmt. patrox antwort unterstellte aber, dass man nach einer renovierung nichts mehr vom qualmenden vormieter bemerkt und das stimmt nicht. irgendwann kommt der nikotingestank wieder durch.

Nein, denn eine Besichtigung dauert normal länger als 1 Minute und ein Nichtraucher merkt in Sekunden das in der Wohnung ein Raucher wohnte. Also ist weder noch möglich.

  • Ihr hättet es bei Besichtigung riechen können?!

Vor dem Einzug des neuen Mieters wurde nicht geklärt, ob es sich hierbei um eine Raucherwohnung handelt.

Wenn Ihr nicht gefragt habt,Euer Pech. Selbst wenn der Vermieter wusste,das der voherige Mieter ein Raucher war,muss er nicht darauf hinweisen!

Die Geruchsbelästigung wurde erst 3 Monate nach Einzug telefonisch an den Vermieter übermittelt.

Mängelanzeige macht man so:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Ich gehe davon aus, dass der 2. Teil der Antwort rein informativen Charakter für die Zukunft hat?

@Janni87

Ja zur Info für die Zukunft und bei auftretenden Mängeln. :-)

Ehrlich: ich rieche, ob ich in einer Raucherwohnung stehe oder nicht. Und wenn ich so eine Wohnung mieten will, muss ich mir im Klaren sein, dass der Rauch Gerüche hinterläßt. Aber ein Mietmangel ist es NICHT!

im normalfall riecht man es auch. wenn man allerdings bei der wohnungsbesichtigung erkältet war oder der ranovierungsgeruch alles übertüncht hat, kann es schon sein, dass man es erst später bemerkt.