Sorgerecht Vollmacht, was möglich?

1 Antwort

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum GSR.

Die Vollmacht wird ja genau beinhalten, was sie ohne Deine Zustimmung machen kann und was nicht (z.B. Zustimmung zur OP oder sowas) Die Namensänderung funktioniert nur, wenn Du dieser zustimmst. Unter Umständen kann sie diese über das Gericht erwirken (was ich aber allen Parteien ersparen würde) Hierzu muss eine "Erforderlichkeit" vorhanden sein