Sorgerecht Vollmacht, was möglich?
Ich habe gestern das gemeinsame Sorgerecht für meinen Sohn bekommen und meine Ex hat erst einmal eine Vollmacht bekommen. Ich wollte ihr damit entgegen kommen.
Mein Sohn trägt übrigens von Geburt an, meinen Nachnamen und jetzt möchte meine Ex mit dieser Vollmacht den Nachnamen von meinen Sohn ändern lassen. Ist dies überhaupt möglich?
Der Richter meinte gestern auch, wenn sie die Vollmacht überstrapaziert, kann ich die Vollmacht widerrufen. Ich gab ihr die Vollmacht nämlich, um manche Entscheidungen alleine treffen zu können.
Wie gesagt.. Ich gab ihr die Vollmacht nur, weil ich dachte, dass sie dann merkt, dass ich ihr nicht im Weg stehen will, sondern nur für meinen Sohn da sein möchte.
1 Antwort
Erstmal herzlichen Glückwunsch zum GSR.
Die Vollmacht wird ja genau beinhalten, was sie ohne Deine Zustimmung machen kann und was nicht (z.B. Zustimmung zur OP oder sowas) Die Namensänderung funktioniert nur, wenn Du dieser zustimmst. Unter Umständen kann sie diese über das Gericht erwirken (was ich aber allen Parteien ersparen würde) Hierzu muss eine "Erforderlichkeit" vorhanden sein