Vollmacht für Ausschlag des Erbes?

1 Antwort

Die Ausschlagung eines Erbes kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen - aber die Vollmacht muß öffentlich beglaubigt sein (Notar).

Außerdem muss man seiner Vollmacht die Erklärung zur Erbausschlagung beifügen oder innerhalb der Ausschlagungsfrist nachreichen.