Namensänderung Kind (7Jahre) - alleiniges Sorgerecht bei mir?!

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Kind bekommt automatisch deinen Nachnamen...
ich hatte mal eine gute Freundin, bei der das in der kindheit ähnlich war ..allerdings war sie da glaube ich 13 ...es liegt in deiner Entscheidungsgewalt, wie dein Kind letzt endlich heißen soll..das beantragst du bei dem gleichen Institut, wo du auch deine namensänderung beantragt hast!
ganz einfach und ohne Probleme :)

Schaue bitte mal in diesem Forum, da hat eine Mutter wie du, genau dieselbe Frage:
Dort solltest du alle Antworten bekommen:

http://www.business-podium.com/boards/staatsangehoerigkeiten-reisepaesse-diplomatenpaesse-namensaenderungen-kuenstlernamen-ausweise/3004-namensaenderung-des-kindes-bei-alleinsorge-der-mutter-kind-traegt-namen-des-vaters.html

Bis dahin, alles gute! :)

Mich freut, dass ich dir helfen konnte! :)
Jetzt kann ich auch beruhigt schlafen.

Vielen lieben Dank für deine Auszeichnung! :)

diese antwort ist falsch.

@timbatal

so ist es der Namen deines Kindes bleibt

Der Link von Kartoffelsirup beschreibt die mögliche Umbenenung treffend, die Beschreibung einer Freundin beschreibt vermutlich auch eine unkomplizierte Situation..

Der biologische Vater muß zustimmen!

Allerdings ist ja zu vermuten, dass bei soviel Desinteresse, er das liebend gerne tun wird. Sollte er passiv bleiben, kann seine Entscheidung vom Familiengericht ersetzt werden.

Euer gemeinsame Wunsch wird sich leicht realisieren lassen

ohne auf den stern zu spekulieren..würde ich dir vorschlagen, schildere die situation auf dem standesamt. ich denke es dürfte keine probleme für einen namenswechsel deines sohnes geben.

Antwort von einem Praktiker "Familienrecht":

Die Antwort von "kartoffelsirup" ist schlichtweg falsch.

USER "timbatal"hat es kurz und knapp auf den Punkt gebracht

Die Zustimmung des Erzeugers ist notwendig.

Sollte dieser jedoch seine Zustimmung verweigern, kannst Du beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn eine Namensänderung dem Wohle des Kndes dient, da er unter der jetzigen Situation leidet und keinen Bezug mehr zum Vater hat, wird das Gericht Deinem Antrag höchstwahrscheinlich stattgeben.

Ein kleiner Tipp am Schluss:** Immer alle Antworten abwarten, bevor Sterne vergeben werden. Mindestens 2 Tage warten, weil alle "Spezialisten" nie gleichzeitg online sind.

Weiterhin kannst Du das a l l e i n i g e Sorgerecht beantragen, wenn nicht schon geschehen.

Die Namensänderung ist nicht beim Familiengericht, sondern beim örtlich zuständigen Standesamt (in manchen Städten auch beim Ordnungsamt) zu beantragen. Nur eine Änderung bezüglich Sorgerecht läuft über das Familiengericht. Sollte noch ein gemeinsames Sorgerecht bestehen, müsste die Namensänderung von beiden (!) Elternteilen beantragt werden. Die Chancen für eine erfolgreiche Namensänderung halte ich aufgrund deiner Schilderung für günstig, wenn auch evtl.langwierig, wenn der Vater nicht zu einer Zustimmung bereit ist.

@aetnastuermer

die namensänderung meines sohnes muss definitiv beim amtsgericht beantragt werden... damit die zustimmung vom papa ersetzt werden kann... dann mit dem gerichtsbeschluss kann ich zum standesamt... wurde heute endlich dann doch mal am telefon beraten...

danke für alle antworten

@Bambi27

diese zustimmung wirst du auch gerichtlich nicht ersetzen lassen. das wird nur gemacht wenn vati dort nicht auftauchen würde. du musst begrüden warum das kind den namen des vaters nicht mehr tragen kann. er muss nur sagen das er dies ausdrücklich nicht wünscht und dieses jedoch nicht begründen. deine chancen stehen null. warum nimmt dein neuer nicht einfach deinen namen an.

@aetnastuermer

also ich werde es als Praktiker Familienrecht wohl wissen !!

Namensänderungen kann man beim Standesamt beantragen, wenn z. B. der Mädchenname der Frau wieder angenommen werden soll und diese ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorlegt, dass sie geschieden ist.

Bei K i n d e r n - wie oben geschildert - ist das Familiengericht zuständig.

Für alle Ungläubigen: nachzulesen im § 1618 BGB

Hallo zusammen, nach langen 4 Jahren ist es amtlich. für alle die ähnliches Problem haben wollte ich abschließendes Feedback geben. Nach anraten vom Jugendamt habe ich den Antrag beim FamilienGericht gestellt. Mit einem sehr langen Brief. Dieser Antrag wurde binnen 2 Wochen beantwortet. Es sei die falsche Anlaufstelle. Ich solle doch zum Standesamt. Gesagt getan. Dort hat man mir gesagt, dass es lange dauern kann und Gebühren je nach Aufwand zwischen 25 und 1080 Euro entstehen können. Da musste ich extra nachweisen, dass ich auch zahlungsfähig bin. Als nächstes wurde der Kindesvater angeschrieben. Dieser hat erst abgelehnt, dann wieder das Angebot gemacht gegen UnterhaltsVerzicht seine Einwilligung zu geben. das ist aber laut Gesetz nicht erlaubt, dass ich auf KindesUnterhalt verzichte. aber der Standesbeamte hatte jetzt wenigstens schwarz auf weiß, dass ich nicht gelogen habe. Sonden das unmoralische Angebot der Erzeugers wirklich der Wahrheit entspricht. das reichte aber noch nicht. in den 4 Jahren mussten wir 1 mal zum Jugendamt und 1 mal kam eine nette Frau vom Jugendamt unangekündigt zu uns. man wollte überprüfen ob ich die jenige bin, die eine namensänderung wünscht oder tatsächlich mein Sohn. ich hatte aber nix zu befürchten. denn mein Sohn war es der so darauf pochte. nach diesem Jugendamt Besuch wurde ein Bericht an den Standesbeamten geschrieben. wichtig war hier, dass es nicht heißt wie beim ersten Bericht: namensänderung ist für das Kindeswohl ratsam. sondern es muss Wie im Bericht nach dem Besuch Zuhause heißen: namensänderung ist für das Kindeswohl, sowohl psychisch als auch physisch zwingend notwendig. natürlich hat mein Sohn auch so einiges dazu beitragen müssen. er hat eigene Briefe verfasst und auch schon nach der schule einfach zu unserem Standesbeamten gelaufen auf dem Heimweg. ausschließlich das Kind kann, wenn er es denn möchte eine namensänderung durchboxen. dieses jahr haben wir im März den Bescheid vom Standesamt erhalten und mussten 4 Wochen warten bevor wir die NÄ Urkunde abholen durften. denn der Vater hat 4 Wochen Zeit zu klagen. in unserem Fall hatte er aber auch bei einer Klage nichts erreicht, da unser Standesbeamter schön alles gesammelt hat. wo der Kindesvater öfter zu Papier gebracht hat, immer auf neue Art und Weise, dass es ihm nicht um den Namen oder gar das Kind geht, sondern leidlich ums Geld. da hätte jeder Richter ihm einen Vogel gezeigt. der Standesbeamter musste aber trotzdem mit einer Klage rechnen und seine Bewilligung gut begründen. deshalb sind 4 Jahre ins Land gegangen. pünktlich im April zu seinem Geburtstag bekam mein sohn mit 11 Jahren dann seinen neuen Perso. er war überglücklich und hatte Tränen in den Augen. und die 191 Euro die wir zahlen mussten, waren es wert. wir mussten trotz des großen BehördenAufwandes nicht so viel zahlen. weil ein minderjähriger Schüler nur 25 % des Betrages zahlen müssen. deshalb hat man mir damals auch den "guten" Rat gegeben bei Antragstellung, der junge soll es mit 18 beantragen dann wäre es ein viel vereinfachteres Verfahren. damit die Ämter auch den vollen Satz kassieren können. naja ich hoffe ich kann mit meinem Bericht dem einen oder anderen helfen.

frag beim zustängigen standesamt nach, die werden die am besten weiter helfen können.