Sonntags Krach machen?

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Der Mieter darf in seiner Wohnung musizieren, Rundfunk und Schallplatten hören und fernsehen. Allerdings darf er hierdurch andere Mitbewohner nicht stören.

Dies gilt vor allen Dingen während der allgemeinen Ruhezeiten (mittags 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens). Während sich die nächtlichen Ruhezeiten unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften, den Immissionsschutzgesetzen der Länder, ergeben, basieren Mittagsruhezeiten auf Hausordnungen oder Rechtssprechung

(KG Berlin WM 92, 387; BayObLG WM 87, 39; LG Nürnberg-Fürth DWW 96, 50; LG München I DWW 91, 111)

In den Ruhezeiten muß auf jeden Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden. Vermieter und Mieter können über die Musikausübung im Mietvertrag entsprechende Vereinbarungen treffen. Dem Mieter kann Musizieren in der Wohnung nicht versagt werden, weil überempfindliche Mitbewohner sich gestört fühlen. Lärm und Musizieren berechtigen den Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung (AG Mainz WM 72, 141; AG Ratingen WM 77, 257).

Ein völliges Verbot, im Hause zu musizieren, ist unwirksam. Das ist allenfalls per Einzelabrede zu Beginn des Mietverhältnisses möglich (OLG München WM 88, 299).

Der Mieter hat einen Anspruch darauf, mindestens zwei Stunden täglich auf seinem Instrument zu spielen. Er hat lediglich die Mittags- und Nachtruhe einzuhalten (BayObLG WM 86, 148; OLG Hamm NJW 81, 465). Drei Stunden erlaubt das BayObLG (NJWE-MietR 96, 12). Problematisch kann es werden, wenn Berufsmusiker mit im Haus wohnen und sie sich im Mietvertrag ausdrücklich umfangreiche Spielzeiten haben garantieren lassen (LG Frankfurt WM 90, 287; LG Flensburg DWW 93, 102).

Nur in Ausnahmefällen (z. B. gemeinsames Musizieren mehrerer) darf der zeitliche Rahmen auf eine bis 1 1/2 Stunden reduziert werden (OLG Frankfurt WM 84, 303). Nach OLG Karlsruhe (NJW-RR 89, 1179) muß auch das Spielen auf Saxophon oder Klarinette auf zwei Stunden täglich (sonntags eine Stunde) beschränkt bleiben; das Schlagzeugspielen darf sogar noch weiter eingeschränkt werden (LG Nürnberg-Fürth WM 92, 253).

Das AG Frankfurt (WM 97, 431) erlaubt generell Klavierspielen nur bis zu 90 Minuten täglich, natürlich außerhalb der Ruhezeiten, und begründet dies damit, daß ein längeres Spielen in einem hellhörigen Mietshaus schlichtweg rücksichtslos und nicht mehr vom vertragsgemäßem Gebrauch gedeckt sei.

Im Einzelfall legen Gerichte genaue "Spielzeiten" fest: - Werktags bis 20 Uhr, sonn- und feiertags bis 19 Uhr. Ausnahme: einmal wöchentlich bis 21.30 Uhr, einmal monatlich an Wochenenden oder feiertags ebenfalls bis 21.30 Uhr (LG Düsseldorf DWW 90, 87). Werktags zwischen sieben und 17 Uhr. Zwischen 17 und 22 Uhr nicht länger als drei Stunden. An Sonn- und Feiertagen maximal fünf Stunden. Hier hatte sich der Mieter Hausmusik und Klavierunterricht ausdrücklich im Mietvertrag genehmigen lassen (LG Frankfurt WM 90, 287). - Montag bis Freitag neun bis 13 Uhr, Montag bis Samstag 14 bis 19 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag zehn bis 13 und 15 bis 18 Uhr. Gespielt werden darf Bratsche, Geige oder Cello. Jeder einzeln und nacheinander oder zusammen. Nicht aber jeder für sich allein **(LG Flensburg DWW 93, 102)*.


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Mietrechtlich gesehen kommt es zunächst darauf an, ob sich das Musizieren im Mietvertrag geregelt ist oder nicht.

Verbote dürfen rechtlich wirksam vereinbart werden und sind einzuhalten.

Ohne Regelungen im MV ist das Musizieren im Rahmen der gebotenen Rücksicht (Mittagsruhe), auch abhängig von Art des Instruments, Hellhörigkeitr der Bausubstanz und Mieterstruktur (Ältere, Kleinkinder) grds. erlaubt.

Eine zeitliche Beschränkung (Mittagsruhe, Ruhezeiten und Anzahl der Stunden) kann hingegen wirksam vereinbart werden.

Eine fristlose Kündigung des Musikus nach Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens (nicht der Musik!) ist möglich.

HTH

G imager761

Solange man sich an die Ruhezeiten hält, darf man auch am Sonntag ein lautes Instrument spielen.

Generell darf man Lärm nur auf Zimmerlautstärke machen.

stelari  10.07.2011, 08:29

Passt!

Geigen kennen keine Wochentage

kosy3  10.07.2011, 09:33

Geigen machen ja auch keinen Lärm, wenn man die in Ruhe lässt.

Sonntag ist Ruhetag,und das sagt doch schon alles,oder nicht.