Sonderurlaub,Bundeslandwechsel, Umzug?

4 Antworten

Hier finden sich Tipps, wie man auch ohne Anspruch auf Sonderurlaub beim Umziehen gute Aussichten auf einen Tag Umzugsurlaub hat:

https://www.ummelden.de/umzug-sonderurlaub/

In vielen Fällen besteht kein Anspruch doch auf dem "kleinen Dienstweg" lässt socj manchen regeln und "dealen". Wenn der Arbeitgeber, wie in Deinem Fall, der gleiche bleibt sind die Aussichten eigentlich ganz gut. Unter Umständen handelt es sich ja sogar um einen Ortswechsel, der vom AG initiiert wurde. In dem Fall stehen die Aussichten sogar noch günstiger, würde ich sagen.

Viel Glück!

Vorweg: Frag den betriebsrat oder die Personalabteilung. Sowas ist oft individuell anders geregelt.

Die schlechte Nachricht für viele Arbeitnehmer ist wohl, dass es generell keinen gesetzlich geregelten Sonderurlaub bei Umzug gibt. Laut § 616 BGB steht dieser nur Personen zu, die unverschuldet und nur für unerhebliche Zeit von der Arbeit verhindert sind. Dazu zählen die Geburt des eigenen Kindes oder der Tod eines nahen Verwandten, nicht aber ein privater Umzug. Ein Blick in den Arbeitsvertrag, die Betriebs- oder Tarifvereinbarungen kann Aufschluss darüber geben, wie die Regelungen im eigenen Unternehmen aussehen. In den meisten Fällen besagen diese, dass Sonderurlaub bei Umzug gewährt wird, wenn der Umzug aus betrieblichen Gründen stattfindet. Das gilt für eine Versetzung an einen anderen Standort oder den Umzug aufgrund eines Standortwechsels des Unternehmens. Wie viele Tage der Arbeitnehmer freibekommt, ist nicht gesetzlich geregelt, meist stehen ihm ein bis zwei Tage zu.
Quelle: https://www.umzug.de/tipps/mietrecht/sonderurlaub-bei-umzug.html
Woher ich das weiß:Recherche

Einen gesetzlichen Sonderurlaub gibt es dafür nicht.

Du kannst höchstens deinen Arbeitgeber fragen ob er Dir dafür Sonderurlaub gewährt. Das wäre aber eine rein freiwillige Sache.

anfragen kostet nichts,....