Auszug bei Eltern, erste eigene Wohnung, Sonderurlaub?

10 Antworten

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Also, es wird unterschieden in Umzug und Auszug!

DU ziehst AUS, nicht UM!!!

Weil: Du besitzt noch keinen eigenen Hausstand, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, es ist der Hausstand deiner Eltern (ausnahme, du hast schonmel einen besessen)

Ein Umzug ist, wenn du von z.B. von deiner 1. Eigenen Wohnung in deine 2. ziehen würdest!

Beim Umzug in der selben Stadt steht dir 1 Tag Sonderurlaub zu, beim Auszug müsstest du es mit deinem Arbeitgeber besprechen (müssten 2 oder 3 sein, weiß aber nicht mehr genau!!!)

Wenn du in eine Andere Stadt, bzw Kreis (Verwaltungsrat) ziehst müsstest du auch mehr Sonderurlaub bekommen!!

LG

Klar ist das dein eigener Hausstand. Normalerweise gibt ei Umzug innerhalb der selben Stadt 1 Tag frei. Beim Umzug in eine andere Stadt , oder Region eventuell auch 2 Tage.

Frag deinen Arbeitgeber. Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst , kannst evevtuell auch von der ARGE Unterstützung bekommen ( Geld )

ich würde beim AG nachfragen, denn egal, welche Antworten du HIER erhältst: du kannst immer nur mutmaßen, ob dein AG das dann auch so sieht. Und zum Satz: "bei uns steht im Vertrag 1 Tag Sonderurlaub mit eigenem Hausstand".... so kann dein Arbeitsvertrag nicht lauten... wenn, dann steht da schon mehr dazu drin. Vermutlich: Sonderurlaub 1 Tag bei Gründung eines eigenen Hausstandes... oder in ähnlicher Form...

wenn du im gleichen Ort umziehst steht dir ein Tag Sonderurlaub zu, solltest du in eine andere Stad ziehen sogar 2. Aber der SU steht dir auf jeden Fall zu ob nun von zuhause raus, oder von eine Wohnung in die andere...

Für einen Umzug steht Dir Sonderurlaub zu...allerdings nicht von einer Strassenseite auf die andere!^^

doch, auch dann...innerhalb einer Stadt 1 Tag...in eine andere Stadt 2 Tage...auch, wenn der Umzug nur über die Straße wäre...

@HummelPups

Also bei mir war es nicht so, dann kommt es wohl auf den Arbeitgeber an.