Sonderurlaub bei goldener Hochzeit

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Ein Mitarbeiter heiratet und bittet Sie um 1 Tag Sonderurlaub. Korrekt. Denn für die eigene Hochzeit, die der Kinder oder die eigene Silberhochzeit steht jedem Mitarbeiter 1 Tag Sonderurlaub zu. Sogar wenn die Eltern silberne oder goldene Hochzeit feiern, müssen Sie den Angestellten 1 freien Tag bezahlt freistellen. Diese und viele andere Fälle regelt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

http://www.vorgesetzter.de/personal/arbeitsrecht/sonderurlaub/

Ein Mitarbeiter heiratet und bittet Sie um 1 Tag Sonderurlaub. Korrekt. Denn für die eigene Hochzeit, die der Kinder oder die eigene Silberhochzeit steht jedem Mitarbeiter 1 Tag Sonderurlaub zu. Sogar wenn die Eltern silberne oder goldene Hochzeit feiern, müssen Sie den Angestellten 1 freien Tag bezahlt freistellen. Diese und viele andere Fälle regelt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Als wichtige persönliche Gründe, die einen Sonderurlaub rechtfertigen, gelten nach § 616 BGB:

  • besondere familiäre Ereignisse (z.B. die eigene Hochzeit, Todesfälle naher Angehöriger sowie Geburten, Kommunion oder Konfirmation der Kinder)

  • schwere Erkrankung naher Angehöriger (Ehepartner, Kinder, Eltern)

  • Ladungen zu Behörden oder Gerichten im öffentlichen Interesse

Die goldene Hochzeit der Eltern zählt nicht dazu.

glaube ich nicht, aber da erkundigst du dich am besten mal im betrieb, denn diese regelungen sind von firma zu firma verschieden

nein, der steht dir nicht zu. Aber sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber, er wird einen Sonderurlaub kaum ablehnen.