Sonderurlaub bei der Hochzeit der Tochter?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Anspruch erlischt nicht (Manteltarifvertrag). Du bekommst einen Tag Sonderurlaub und nimmst an den anderen Tagen Urlaub. Du kannst den Sonderurlaub allerdings auch nicht aufheben für einen späteren Zeitpunkt.

Nein, der Tag erlischt nicht, du kannst die für den Tag Sonderurlaub nehmen