Sonderurlaub bei der Hochzeit der Tochter?
Meine Tochter heiratet an einem Freitag und ich möchte deshalb die ganze Woche vor der Hochzeit und danach Urlaub beantragen. Habe ich trotzdem Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub oder erlöscht dieser Anspruch durch den geplanten Urlaub.
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Anspruch erlischt nicht (Manteltarifvertrag). Du bekommst einen Tag Sonderurlaub und nimmst an den anderen Tagen Urlaub. Du kannst den Sonderurlaub allerdings auch nicht aufheben für einen späteren Zeitpunkt.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein, der Tag erlischt nicht, du kannst die für den Tag Sonderurlaub nehmen