Sonderkündigungsrecht von Versicherungen bei Erwerbslosigkeit?

7 Antworten

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es bei Arbeitslosigkeit nicht! Wenn Deine Versicherung sowieso nur bis 2010 läuft hätte ich folgendes getan: Den Vertrag erstmals sechs Monate ruhen lassen und dann den minimalen Betrag für die Versicherung genommen das fast keine Verluste im Raum stehen. Dann drei Monate vor Ablauf kündigen! Du hättest auf jeden Fall wenig Verluste wie bei einer kündigung.

Man müßte wissen, um was für eine Versicherung es sich handelt. Aber ich würde mich mit der Versicherung kurz schließen, meine Lage beschreiben und gemeinsam die beste Lösung finden.Es gibt sicher verschiedene Möglichkeiten.Wie gesagt, man wüßte wissen, um welche Versicherungen es sich handelt, z.B. eine Privathaftpflicht ist einfach wichtig, auch in der Zeit der Arbeitslosigkeit. Viel Erfolg und eine akzeptable Lösung.

Sachversicherungen wie z.B. Haftpflicht, Hausrat, Unfallversicherungen haben im Normalfall keine Sonderkündigungsrechte. Bei einer Lebens-, Renten- oder Riesterversicherung kann man die Beiträge aussetzen in dem man den Vertrag beitragsfrei stellt. Die Beitragsfreistellung ist normalerweise auf Dauer. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man den Kontakt zu der Versicherung direkt (meist besser als wenn man zu seinem Vertreter geht) aufnehmen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (gilt auch für Krankenversicherungen) basiert auf einem speziellem Alter und Gesundheitszustand. Eine einmal gekündigte oder beitragsfrei gestellte Versicherung kann man ohne besondere Vereinbarung nicht wieder in Kraft setzen und das bedeutet ggfls. das man nicht mehr oder wesentlich teuer versichert wird. Es gibt aber auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung Möglichkeiten eine Zeit der Arbeitslosigkeit zu überbrücken. Z.B. wenn schon Gewinne in deer BU Versicherung entstanden sind - wie gesagt direkter Kontakt hilft hier. Und damit nicht alle Vermittler schreien : Ein Vermittler verdient an einer Vertragsänderung wie Beitragsfreistellung nix, damit ist sein Interesse und Engagement oftmals "gebremst" (Anwesende ausgenommen). Außerdem hängt es sehr vom Vertrag ab welche Möglichkeiten der Beitragsaussetzung, Beitragsstundung, Anrechnung von Guthaben oder Gewinnen bestehen - und die kann sowieso nur die Gesellschaft rechnen und anbieten.

Ich nehme einfach mal an es handelt sich hier um Sachversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Rechtsschutz etc.). Hier können die Beträge ausgesetzt werden (meist bis zu 1 Jahr). Jedoch verlängert sich die Vertragslaufzeit dementsprechend um die Aussetzungszeit UND es ist für die Zeit kein Versicherungsschutz da. Mindestens bei der Haftpflichtversicherung und der Unfallversicherung ist Dies ein "No - Go!" Bitte nicht immer alle auf die Versicherungen schimpfen, wenn sie auf den Vertrag bestehen! Man kann schliesslich auch nicht einfach mit dem Ratenkredit für ein Auto aufhören zu zahlen - nur weil man arbeitslos geworden ist. Man hat eine Leistung vereinbart, also einen Kaufvertrag abgeschlossen. Und den muss man nun mal einhalten.

Dennoch viel Erfolg.

Gruß Michael B. Gehrke

Dieses Sonderkündigungsrecht wirst du nicht haben, außer es wurde von Anfangan so, oder so ähnlich vereinbart.

Aber die meisten Versicherungen kannst du ruhen lassen. Es kommen ja auch wieder bessere Zeiten.