Kann mir der Vermieter die Wohnung kündigen wenn ich arbeitslos werde?

7 Antworten

Nein!

Solange die Miete regelmässig auf dem Konto des Vermieters landet, macht der gar nichts. Auch eine Eigenbedarfskündigung ist nicht ganz so einfach. Dann müsste der schon selbst da einziehen wollen und auch nachweisen können, dass das irgendwie plausibel ist.

Den in diesen Fällen üblichen Telefonterror brauchst Du auch nicht zu dulden. Zur Not besorgst Du Dir einfach eine neue Telefonnummer, wenn der Dir blöd kommt. Dann würde ich sofort eh' den ganzen Schriftverkehr und die Betriebkostenabrechnungen über den Mieterverein laufen lassen. Da kann er sich dann mit den Fachanwälten auseinandersetzen. LOL!

Besichtigen darf der die Wohnung nur einmal im Jahr und nur nach vorheriger Anmeldung. Für diesen Fall kannst Du Dir einen Zeugen besorgen (z.B. vom Mieterverein).

Das ist kein Kündigungsgrund!!!!

Wenn Du z.B. Mietzuschuss oder Wohngeld bekommst, ist die Miete gesichert. So manche Menschen bekommen "vom Amt" die Miete bezahlt.

Selbst wenn Du nichts zur Miete dazu bekommst, aber trotzdem regelmäßig zahlen kannst, kann er Dir gar nichts wollen!

Wenn die Wohnung an die Dienststelle gekoppelt ist, kann das sein.

Im Grunde interessiert es den Vermieter aber nur, dass er pünktlich die Miete bekommt. Das Amt zahlt verlässlich, du musst also nix befürchten.

Nein, kann er nicht. Er kann dir die Wohnung fristlos kündigen, wenn du zwei Mal hintereinander die Miete nicht bezahlst. Bezahl also immer pünktlich!

Nein - solange Du Deine Miete bezahlst, gibt es keinen Kündigungsgrund.