Sonderkündigungsrecht bei Netcologne möglich?
Guten Abend liebe Comm. Und zwar läuft bis Ende dieses Jahres mein Netcologne Vertrag. Nun bin ich umgezogen und kann die Dienstleistung nicht genießen, da der neue Wohnort nicht das Gebiet umfasst, in dem die Leistung angeboten wird. Nun stellt sich meine Frage wie folgt: Kann mit einer Sonderkündigung bei Netcologne SOFORT gekündigt werden? Möchte für keine Leistung bezahlen die ich nicht "verwenden" kann. Wenn ja, wie mach ich das am besten und worauf muss ich achten? Ich danke ganz herzlich im voraus und wünsche einen angenehmen Abend :-)
2 Antworten
Ja, du kannst fristlos kündigen oder den Vertrag jemanden überschreiben.
( § 46 TKG, Absatz 8 )
http://www.schlaubi.de/provider-wechseln/sonderkuendigungsrecht-internet-und-telefon
Dann wünsche ich noch einen erfolgreichen Umzug und viel Glück bei der Kündigung.
Ja, du kannst fristlos kündigen
Nein. Man kann den Vertrag in diesem Fall gem. TKG zwar kündigen, aber mit einer 3-Monats-Frist ab Einzug in die neue Wohnung.
oder den Vertrag jemanden überschreiben.
Das ja, falls der Provider dem zustimmt.
Doch, der Provider hat eine Teilschuld zu vertreten:
Wenn der Provider €uros sparen möchte und zu faul ist eine Resale/Bitstrom-Leitung zu mieten, dann hat er ja eine Teilschuld.
Das ist zwar ein schönes Argument, nur leider völlig irrelevant. § 46 Abs. 8 TKG schreibt eindeutig vor:
"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg\_2004/\_\_46.html
Welche Art Leitungsprovisionierung der Anbieter diesbezüglich vornimmt oder nicht, ist hier also ohne jede Relevanz.
Dir steht ein Sonderkündigungsrecht mit 3-monatiger Frist zu. Eine fristlose Kündigung ist hier nicht möglich, da die Unmöglichkeit der Belieferung durch den Kundenumzug verursacht und insoweit nicht durch den Provider zu vertreten ist.
Vielen Dank