Sonderkündigungsrecht bei Netcologne möglich?

2 Antworten

Ja, du kannst fristlos kündigen oder den Vertrag jemanden überschreiben.

( § 46 TKG, Absatz 8 )

http://www.schlaubi.de/provider-wechseln/sonderkuendigungsrecht-internet-und-telefon

Vielen Dank

@MpRoduct

Dann wünsche ich noch einen erfolgreichen Umzug und viel Glück bei der Kündigung.

Ja, du kannst fristlos kündigen

Nein. Man kann den Vertrag in diesem Fall gem. TKG zwar kündigen, aber mit einer 3-Monats-Frist ab Einzug in die neue Wohnung.

oder den Vertrag jemanden überschreiben.

Das ja, falls der Provider dem zustimmt.

@FordPrefect

Doch, der Provider hat eine Teilschuld zu vertreten:

Wenn der Provider €uros sparen möchte und zu faul ist eine Resale/Bitstrom-Leitung zu mieten, dann hat er ja eine Teilschuld.

@PinguinPingi007

Das ist zwar ein schönes Argument, nur leider völlig irrelevant. § 46 Abs. 8 TKG schreibt eindeutig vor:

"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg\_2004/\_\_46.html

Welche Art Leitungsprovisionierung der Anbieter diesbezüglich vornimmt oder nicht, ist hier also ohne jede Relevanz.

Dir steht ein Sonderkündigungsrecht mit 3-monatiger Frist zu. Eine fristlose Kündigung ist hier nicht möglich, da die Unmöglichkeit der Belieferung durch den Kundenumzug verursacht und insoweit nicht durch den Provider zu vertreten ist.