Arbeitsverhältnis kommt trotz Arbeitsvertrag nicht zustande?
Hallo! Ich habe mich bei einem Unternehmen beworben, bekam die Stelle zugesagt und einen vom Geschäftsführer unterschriebenen Arbeitsvertrag in doppelter Ausfertigung zugesandt. Ich habe meinerseits unterschrieben, schickte den Vertrag zurück und erhielt eine Eingangsbestätigung. Daraufhin habe ich mein aktuelles Arbeitsverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt. Nun rief mich mein neuer Arbeitgeber an und teilte mir zu seinem Bedauern mit, dass mein Arbeitsvertrag nicht von der Gesellschafterversammlung bewilligt worden sei, daher käme das Arbeitsverhältnis nun doch nicht zustande. Jetzt bin ich ziemlich sprachlos und ratlos, da ich m.E. einen gültigen Vertrag in den Händen halte. Natürlich will ich jetzt den Job bei dieser Firma nicht mehr antreten, weil das Vertrauensverhältnis schon im Voraus völlig zerrüttet ist, bzw. ich damit rechne, dass ich dann innerhalb kürzester Zeit in der Probezeit gekündigt werde. Ich habe leider auch keine Rechtsschutzversicherung...müßte also auch die Anwaltskosten erstmal vorstrecken. Ganz zu schweigen von den ausbleibenden Gehältern und dem fehlenden Arbeitslosengeld, da ich ja selbst gekündigt habe und daher erstmal gesperrt bin. Hat jemand hier Erfahrungen?
10 Antworten
Du hast einen vom Geschäftsführer unterschriebenen Arbeitsvertrag,der bisher auch nicht schriftlich gekündigt wurde und somit ist ein gültiges Arbeitsverhältnis zustande gekommen.
Stelle deine Arbeitskraft ordnungsgemäß zur Verfügung.Wenn der Arbeitgeber sie nicht annimmt,befindet er sich im Annahmeverzug.
Aber um einen Rechtsbeistand,der Experte für Arbeitsrecht sein sollte,kommst du nicht herum,wenn der Geschäftsführer dich nicht arbeiten lässt.
In dem Fall solltest du auf Schadenersatz klagen ,da du auf Grund der Zusage und Übersendung des unterzeichneten Arbeitsvertrags dein bisheriges Arbeitsverhältnis gekündigt hast,und dir dadurch ein erheblicher Schaden entstanden ist.
Das ist schlecht zu sagen,es kommt auf den Anwalt und auf den Richter an.
@lenzing42
Es ist äußerst ärgerlich, wenn einem derartiges passiert. Aber einen Anspruch auf Schadensersatz sehe ich hier nicht.
Es ist ein AV zustande gekommen der in der Probezeit wieder gekündigt werden wird. Solche Kündigungen werden täglich ausgesprochen. Woraus sollte ein Anspruch auf Schadenersatz resultieren?
Danke für den Stern.
In diesem Fall kannst du eigentlich nur gewinnen - den Rechtsanwalt kannst du also ruhig beauftragen (du hast ja eine vom AG unterschriebene Kopie des Arbeitsvertrages, oder?).
Denn: Wenn es diesen Vertrag gibt, dann muss dein AG dich bezahlen - auch wenn die Gesellschafterversammlung nicht zugestimmt hat. Du stellst ja deine Arbeitskraft für ihn zur Verfügung - dass du nicht wirklich arbeiten kannst, liegt in seinem Verschulden und tangiert dich zu gut Deutsch nicht wirklich.
Der Haken an der Sache: Dein AG kann dich zum nächstmöglichen Termin kündigen...aber für die Zeit bis dahin muss er dich bezahlen...von daher würde ich mir recht schnell eine neue Stelle suchen. Und in dem Zusammenhang hiflt dir vermutlich sogar die Arbeitsagentur weiter, wenn du dich an Sie wendest...wenn sowas ist, haben die ihre eigenen Expergten die eine kleine Rechtsberatung geben können. Aber nach zwei Semestern Arbeitszeit wage ich zu behaupten: Bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (sprich: es muss auch erst noch eine Kündigung kommen..das Telefonat reicht nicht aus...muss schriftlich sein) muss dein AG dich bezahlen!! Das ist das Minimum...ab noch was anderes geht (in der Regel holt man sich die Zustimmung noch vorher) würde ich mit einem wirklich erfahrenen Rechtsanwält abklären.
Gewerkschaftsmitglied? Dann würdest du nämlich erstmal eine kostenlose Beratung bekommen.
Sonst wird dir wohl nichts anderes bleiben, als einen Anwalt selbst zu bezahlen.
Da Du einen unterschriebenen Vertrag hast stehst Du auch in einem Arbeitsverhältnis. Jedenfalls solange bis es gekündigt wird. Du mußt das Arbeitsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Termin antreten. Wenn Dein Chef Dich nach Hause schickt ist es seine Sache, aber Du mußt erst einmal Deine Arbeitskraft anbieten.
Sicher wirst Du schnell die Kündigung bekommen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt brauchst Du keinen Anwalt. Und ALG wird Dir zustehen.
nimm dir einen Anwalt, du hast gute Chancen. Als Geschäftsfrührer muss er wissen was er unterschreiben kann und was nicht.
Danke erstmal für die Antwort! Ehrlich gesagt habe ich jetzt keine gesteigerte Lust, da noch anzufangen, weil mein Vertrauen in diesen Arbeitgeber natürlich schon vorab völlig zerrüttet ist. Ich gehe da ja sehenden Auges meiner sofortigen Kündigung entgegen... In welchem Rahmen kann ich denn mit Schadenersatz rechnen?