Arbeitsverhältnis kommt trotz Arbeitsvertrag nicht zustande?

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Du hast einen vom Geschäftsführer unterschriebenen Arbeitsvertrag,der bisher auch nicht schriftlich gekündigt wurde und somit ist ein gültiges Arbeitsverhältnis zustande gekommen.

Stelle deine Arbeitskraft ordnungsgemäß zur Verfügung.Wenn der Arbeitgeber sie nicht annimmt,befindet er sich im Annahmeverzug.

Aber um einen Rechtsbeistand,der Experte für Arbeitsrecht sein sollte,kommst du nicht herum,wenn der Geschäftsführer dich nicht arbeiten lässt.

In dem Fall solltest du auf Schadenersatz klagen ,da du auf Grund der Zusage und Übersendung des unterzeichneten Arbeitsvertrags dein bisheriges Arbeitsverhältnis gekündigt hast,und dir dadurch ein erheblicher Schaden entstanden ist.

Sprachlos1001 
Fragesteller
 17.10.2011, 15:33

Danke erstmal für die Antwort! Ehrlich gesagt habe ich jetzt keine gesteigerte Lust, da noch anzufangen, weil mein Vertrauen in diesen Arbeitgeber natürlich schon vorab völlig zerrüttet ist. Ich gehe da ja sehenden Auges meiner sofortigen Kündigung entgegen... In welchem Rahmen kann ich denn mit Schadenersatz rechnen?

lenzing42  17.10.2011, 15:59
@Sprachlos1001

Das ist schlecht zu sagen,es kommt auf den Anwalt und auf den Richter an.

Maximilian112  17.10.2011, 16:02

@lenzing42

Es ist äußerst ärgerlich, wenn einem derartiges passiert. Aber einen Anspruch auf Schadensersatz sehe ich hier nicht.

Es ist ein AV zustande gekommen der in der Probezeit wieder gekündigt werden wird. Solche Kündigungen werden täglich ausgesprochen. Woraus sollte ein Anspruch auf Schadenersatz resultieren?

In diesem Fall kannst du eigentlich nur gewinnen - den Rechtsanwalt kannst du also ruhig beauftragen (du hast ja eine vom AG unterschriebene Kopie des Arbeitsvertrages, oder?).

Denn: Wenn es diesen Vertrag gibt, dann muss dein AG dich bezahlen - auch wenn die Gesellschafterversammlung nicht zugestimmt hat. Du stellst ja deine Arbeitskraft für ihn zur Verfügung - dass du nicht wirklich arbeiten kannst, liegt in seinem Verschulden und tangiert dich zu gut Deutsch nicht wirklich.

Der Haken an der Sache: Dein AG kann dich zum nächstmöglichen Termin kündigen...aber für die Zeit bis dahin muss er dich bezahlen...von daher würde ich mir recht schnell eine neue Stelle suchen. Und in dem Zusammenhang hiflt dir vermutlich sogar die Arbeitsagentur weiter, wenn du dich an Sie wendest...wenn sowas ist, haben die ihre eigenen Expergten die eine kleine Rechtsberatung geben können. Aber nach zwei Semestern Arbeitszeit wage ich zu behaupten: Bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (sprich: es muss auch erst noch eine Kündigung kommen..das Telefonat reicht nicht aus...muss schriftlich sein) muss dein AG dich bezahlen!! Das ist das Minimum...ab noch was anderes geht (in der Regel holt man sich die Zustimmung noch vorher) würde ich mit einem wirklich erfahrenen Rechtsanwält abklären.

Gewerkschaftsmitglied? Dann würdest du nämlich erstmal eine kostenlose Beratung bekommen.

Sonst wird dir wohl nichts anderes bleiben, als einen Anwalt selbst zu bezahlen.

Da Du einen unterschriebenen Vertrag hast stehst Du auch in einem Arbeitsverhältnis. Jedenfalls solange bis es gekündigt wird. Du mußt das Arbeitsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Termin antreten. Wenn Dein Chef Dich nach Hause schickt ist es seine Sache, aber Du mußt erst einmal Deine Arbeitskraft anbieten.

Sicher wirst Du schnell die Kündigung bekommen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt brauchst Du keinen Anwalt. Und ALG wird Dir zustehen.

nimm dir einen Anwalt, du hast gute Chancen. Als Geschäftsfrührer muss er wissen was er unterschreiben kann und was nicht.