Kündigung rechtswidrig?

10 Antworten

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  1. Wenn Du gekündigt bist, bist Du verpflichtet Dich unverzüglich bei der Arbeitsagentur zu melden. Unterlässt Du das, riskierst Du eine Sperre der Leistungen.
  2. Über Dein Zeitarbeitskonto muss Deine Chefin eine Abrechnung vorlegen, da gibt es keinen inhaltlichen Zusammenhang mit "nicht genug erwirtschaftet"; diesen Anspruch kannst Du ggf. tatsächlich einklagen.
  3. Der Umstand, dass der Dir vorliegende Arbeitsvertrag von ihr nicht unterschrieben ist, ist irrelevant, nach dem Nachweisgesetz wäre sie dazu verpflichtet gewesen - hier wird jedes Arbeitsgericht davon ausgehen, dass der Vertrag so gilt.
  4. Von einer Kündigungsschutzklage rate ich Dir allerdings dringend ab: Erstens hat die keine Aussicht auf Erfolg, weil nicht erkennbar ist, warum die Kündigung keinen Bestand haben sollte, zweitens musst Du wissen, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren jede Partei ihre Auslagen trägt, egal, wie das Verfahren ausgeht.

Verlange eine umgehende Abrechnung des Zeitkontos und suche Dir lieber einen neuen Job.

Gimablue 
Fragesteller
 02.05.2022, 11:13

Ist es nicht rechtswidrig als Arbeitgeber seine Pflichten (Zahlung von kk Beitrag etc.) auf den Staat umzuwälzen, indem man Mitarbeitern kündigt und nach der Sommerpause die angestellten wieder aufzustellen alsob nie was war?

HugoHustensaft  02.05.2022, 12:41
@Gimablue

Leider nicht - macht der Staat übrigens mit vielen Aushilfslehrern selbst gerne.

Den Passus mit dem "Zeitarbeitskonto" (eher "Arbeitszeitkonto") verstehe ich nicht. Normalerweise wird da Arbeitszeit "angespart" - während der Saison arbeitet man mehr als vertraglich vereinbart und bezahlt wird, in Zeiten geringer Auslastung werden Stunden abgebaut und somit ein gleichmäßiges Einkommen über das gesamte Jahr gewährleistet.

Es ist dann allerdings auch kein "Bonbon" des Arbeitgebers, ob er diese Stunden auszahlt. Sondern dein Anspruch als Arbeitnehmer.

Ich kann aus deiner Schilderung nicht ganz nachvollziehen, wie das in deinem Fall gelaufen ist. Aber das klingt schon stark nach Untreue.

Gimablue 
Fragesteller
 02.05.2022, 11:08

Ich habe ein Zeitarbeitskonto, das stehtin meinem Vertrag drin monatlich geht eim Betrag xauf das Konto ein, ich erhalte somit monatlich keine 100%dessen, was ich gearbeitet habe ausgezahlt. Leider steht in der Lohnabrechnung nie wieviele Stunden auf dem Arbeitskonto eingespart sind bzw. entnommen wurden. So dass es für mich sehr unübersichtlich ist zu prüfen, ob alles einen korrekten Weg geht. Als ich meine Chefin darauf angesprochen habe, dass sie mich über die Sommerferien nicht bezahlen muß, ich hätte schließlich bereits Mehrarbeit geleistet, um in den Ferien ausbezahlt zu werden, meinte diese, sie hätte nicht genug erwirtschaftet um mir die Stunden im den Sommerferien auszuzahlen. Eine Kollegin trifft das selbe Problem. Diese hat zu meiner Chefin gesagt, sie möchte ab sofort kein Arbeitskonto mehr, nur das volle Gehalt, sie würde es sich das dann so verteilen, dass sie über die schulfreien Monate auskommt, weigerte sich die Chefin auf diese Forderung einzugehen, mit dee Begründung :dann muss ich dir jeden Monat noch mehr bezahlen als ich das tue

wolfrein  02.05.2022, 14:08
@Gimablue

Wenn VORHER vereinbart wurde, daß du keine 100% ausbezahlt bekommst, kann sie sich nicht herausreden, daß sie nicht genügend erwirtschaftet hat, weil das erstens nicht dein Problem ist, und zweitens darf sie dein Angespartes garnicht für ihre Geschäfte verwenden, weil es dir zusteht. Ihr ganzes Verhalten ist ziemlich egoistisch und auf ihren Vorteil bezogen. Zeigt die Kündigung, die Verwendung deines Geldes. Ein seriöser Arbeitgeber käme von sich aus nie auf die Idee, einen Teil des Lohnes einzubehalten. Trenne dich, solche Leute sind es nicht wert, daß man ihnen die Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Mache dich nicht abhängig, du findest garantiert einen besseren Job, in dem dich der Arbeitgeber fair und korrekt behandelt. Vielleicht dient das Versprechen mit der Geschäftsübergabe auch nur dem Zweck, dich möglichst lange im Betrieb zu halten. Ich hätte dort schon lange von mir aus gekündigt.

Auf alle Fälle zum Amt und arbeitssuchend melden.

Bei mehr als 10 Beschäftigten sofort Kündigungsschutzklage einreichen.

Zuhause habe ich dann zu meinen weiteren Ungunsten feststellen müssen, dass mein Arbeitsvertrag, den ich vor 6,5 Jahren mit ihr abgeschlossen habe, gar nicht von ihr unterzeichnet ist.

Der Vertrag besteht ja, Nachweis sind z.B. monatliche Gehaltszahlungen.

Dies dürfte eindeutig ein Fall für einen Arbeitsanwalt sein.

Ein Zeitarbeitskonto führen und grundlos (ohne realen Abbau) zu löschen ist nicht gültighier würde ich Betrug vermuten.

Ob die Kündigung fristgerecht ist kann sein müsste man prüfen

1. Der Arbeitsvertrag besteht, egal ob unterschrieben oder nicht.

2. Du musst dich arbeitslos melden. Wer sagt denn das du wieder eingestellt wirst? Damit riskiert du sonst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

3. Du solltest darauf achten das dein Zeitkonto auch bezahlt wird.

4. Kündigungsschutzklage würde ich dir ebenfalls empfehlen.