Sonderküdigung bei Umzug ins Ausland?

2 Antworten

JA vor allem die Abmeldung aus Deutschland ist wichtig. Ansonten einfach direkt nachfragen.

wiki01  06.02.2016, 17:08

Quatsch. Da zeig mir mal die gesetzliche Grundlage. Selbst wenn ein Berufssoldat ins Ausland versetzt wird, wogegen er sich nicht wehren kann, gibt es Schwierigkeiten, aus laufenden Verträgen zu kommen.

marcsc55 
Fragesteller
 06.02.2016, 17:33
@wiki01

Finde gerade den Auszug nicht aber da steht soweit ich weiss, dass man ein sonderkündigungsrecht (3 Monate Frist) hat wenn der Anbieter am neuen Standort seine Leistungen nicht mehr anbieten kann.

claubro  06.02.2016, 21:53

Also ich kenne es aus persönlicher Erfahrung von der gesetzlichen Krankenversicherung, der Wohnung und der GEZ... Wobei ich dazu sagen muss, dass die Krankenversicherung keine Abmeldung braucht, sondern da reicht ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung und das Flugticket.

Meldet der Berufssoldat sich denn aus Deutschland ab bei einem Auslandseinatz?

wiki01  07.02.2016, 08:02
@claubro

Es geht nicht um einen Auslandseinsatz*, sondern um eine dauerhafte Versetzung.  Ich hatte Dienststellen in den USA und Frankreich. Mit Versetzungsverfügung und Umzugspflicht. Letzteres gibt es bei einem Auslandseinsatz* nicht. Und selbst da war es schwierig für meine Frau und mich, aus laufenden Verträgen (Mobilfunk, Fitnessstudio, usw.) ohne Rechtsanwalt herauszukommen. 

*) Auslandseinsatz ist klar definiert. Dabei handelt es sich nicht um eine Versetzung mit Umzug und Familiennachführung, sondern um einen Kampf- oder Kampfunterstützungsauftrag. Da gibt es keine Abmeldung am Wohnort.

Meines Wissens gibt es kein automatisches Sonderkündigungsrecht, wenn du ins Ausland gehst. Niemand zwingt dich zu diesem Schritt. Es geschieht aus freiem Willen. Die Vertragspartner werden auf Vertragserfüllung bestehen. Zumindest kannst du dich nicht auf ein Sonderkündigungsrecht berufen. Wenn, dann steht das in deinem Vertrag. Und diese Klausel kenne ich nicht aus Verträgen von Mobilfunkanbietern oder von Sky. Du kannst nur eine individuelle Lösung aushandeln.

Nimm das nicht auf die leichte Schulter. Stellst du die Zahlungen einfach ein, wirst du - nach Rückkehr - schon von einem GV erwartet.

marcsc55 
Fragesteller
 06.02.2016, 17:40

Telekommunikationsgesetz §46 (8)

"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt"


Wenn ich falsch liege bitte korrigieren. Mfg