Ist eine 5 (oder schlechter) auf dem Zeugnis ungültig wenn keine Warnung (Blauer Brief) kam?

7 Antworten

Wenn Leistungen die Versetzung gefährden, muss eine Warnung erfolgen. Entweder durch eine nicht ausreichende Leistung auf dem Halbjahreszeugnis oder durch einen Brief spätestens zehn Wochen vor den Zeugnissen (blauer Brief).

Sollte ein Fach, welches nicht gemahnt war, auf dem Endjahreszeugnis mit mangelhaft oder schlechter bewertet werden, so geht man davon aus, dass es sich um einen kurzfristigen Leistungseinbruch zum Schluss des Schuljahres handelt. Entsprechend zählt diese Leistung nicht mehr für die Versetzungsentscheidung.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn mehr als eine solche ungemahnte 5 oder 6 gegeben wird, wird nur eine Note für die Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt, alle weiteren jedoch schon. Außerdem gilt die Regel immer dann nicht, wenn nicht nur versetzt wird, sondern auch ein Schulabschluss mit der Versetzung einhergeht.

Lächerlich.

Das ist eue Ticket wegen Rasen ungültig, wweil keiner gesagt: Bubi, Du weisst, hier ist nur 80

interessant^^

Sche!ß Analogie: Überall stehen Schilder, die das Tempolimit vorgeben ^^

Ist es auch...vorausgesetzt du kannst beweisen dass es zu dem Zeitpunkt eine plausible Möglichkeit gibt dass du nicht sehen konntest dass dort nur 80 war^^

Kann ja sein dass Schilder zerstört wurden oder nicht aufgepasst wurde beim aufstellen sodass es eine Möglichkeit gab den Streckenabschnitt regulär zu erreichen ohne je ein Schild gesehen zu haben.

Wenn der Schüler in seinen Klassenarbeiten reihenweise Fünfer abgelegt hat, sollte ihm klar sein dass es im Zeugnis keine Eins gibt. Ich sehe da keinen Grund, weshalb eine besondere Warnung nötig wäre.

Normalerweise vergeben die Lehrer ihre Fachnoten auch ohne die Überlegung, ob der Schüler deswegen sitzen bleibt oder nicht. Ich meine... Wenn du jetzt zwei Fünfen hast, wegen welcher bleibst du jetzt sitzen?^^ Der Schüler sieht rechtzeitig, auf was für Noten er zusteuert, und kann was dagegen machen... Oder eben nicht.

Eine Warnung erfolgt, wenn es MÖGLICH ist, dass deine Versetzung gefährdet ist.

hast du solch grottenschlechte Noten, dass du das selbst weißt, erfolgt nicht unbedingt eine Warnung

Die Warnung gilt auch als erteilt, wenn auf dem Halbjahrszeugnis schon eine 5 stand.

In RLP gibt es gar keine Versetzung von 5 bis 9. (Realschule plus)