Sollte ich einen Bruch der Schweigepflicht anzeigen lassen?

3 Antworten

Das geht gar nicht! Aber sowas von nicht.

Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt auch für nichtärztliches Hilfspersonal. Strafe ist bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Davon hast Du zwar nichts, aber die Dame wird sich überlegen, ob sie das nochmal macht.

Ich pers. würde allerdings von einer Anzeige absehen, wenn die Klinik entsprechend reagiert. Sprich, ich würde die Klinik informieren und sie fragen, wie sie sich das vorstellen.

Was erwartet mich bei einer Anzeige, wie wird mein Fall in etwa ablaufen?

Das kann man nicht sagen. Auf Dich kommt erstmal gar nichts zu. Also keine Rechnungen. Wer kommt denn auf sowas? Du musst die Anzeige aufgeben und fertig. Ob es zur Verhandlung kommt, ist fraglich, oft wird das gegen eine Geldbuße eingestellt. Aber immerhin.

Natürlich hat sie ihre Schweigepflicht verletzt zu der sie dienstlich verpflichtet ist. Das ist auch kein leichtes Vergehen, sondern hat immer dienstliche Konsequenzen, indem sie eine Abmahnung erhält, derartige Datenverletzungen zukünftig zu unterlassen.

Ich würde ihren Arbeitgeber informieren und verlangen, dass die Angestellte eine Nachschulung in Sachen Schweigepflicht erhält , da sie offensichtlich diesbezüglich erhebliche Defizite hat. Ferner würde ich schreiben:“….eine Anzeige gegen Ihren Betrieb wegen nachweislich erfolgter Schweigepflichtsverletzungen behalte ich mir vor“

Nach dem letzten Satz wirst du mit Sicherheit eine Antwort bekommen, denn damit sagst du, dass du noch nicht weißt, ob du den Betrieb anzeigst oder es bei einer Entschuldigung von denen belässt. Das überlegst du dir dann. Kosten wird eine Anzeige nichts. Da gehst zum Amtsgericht und beantragst einen Beratungsschein, um dich kostenlos von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

und ich letztendlich nur ein Haufen Rechnungen zu bezahlen hätte. 

Eine Anzeige kostet genau nichts.