Sollte ich einen Bruch der Schweigepflicht anzeigen lassen?
Ich war in stationärer Behandlung gewesen. Einen Tag nach meiner Entlassung konnte eine Schwester ihren Mund nicht halten und hat vor ca 40 Mitpatienten Dinge über mich bezüglich meiner Therapie erzählt, und das zum Großteil auch noch völlig falsch. Erfahren hab ich es durch mehrere Mitpatienten die mich danach angeschrieben haben. Dieses Thema über mich was sie rund 40 Leuten erzählt hat ist einfach nur privat und gibt einen Teil meiner Krankenakte wieder. Ich möchte diesen Fall unbedingt zur Anzeige bringen, hab auch Freunden und Familien davon erzählt, die mir allerdings zum Großteil davon abgeraten haben weil eh nichts bei rum kommen würde und ich letztendlich nur ein Haufen Rechnungen zu bezahlen hätte. Ist hier jemand vom "Fach" und kann mir da explizit einen guten Rat geben? Also definitiv kontaktiere ich ihren Arbeitgeber darüber noch, das ist sicher. Aber wie sieht es mit einer Anzeige aus? Kommt da wirklich nichts bei raus weil es eher nur ein kleiner Fall ist? Ist es nahezu sicher, dass die Staatsanwaltschaft oder wer auch immer diesen Fall liegen lässt, weil es nichts schwerwiegendes ist? Was erwartet mich bei einer Anzeige, wie wird mein Fall in etwa ablaufen?
Danke schon einmal im voraus
3 Antworten
Das geht gar nicht! Aber sowas von nicht.
Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt auch für nichtärztliches Hilfspersonal. Strafe ist bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Davon hast Du zwar nichts, aber die Dame wird sich überlegen, ob sie das nochmal macht.
Ich pers. würde allerdings von einer Anzeige absehen, wenn die Klinik entsprechend reagiert. Sprich, ich würde die Klinik informieren und sie fragen, wie sie sich das vorstellen.
Was erwartet mich bei einer Anzeige, wie wird mein Fall in etwa ablaufen?
Das kann man nicht sagen. Auf Dich kommt erstmal gar nichts zu. Also keine Rechnungen. Wer kommt denn auf sowas? Du musst die Anzeige aufgeben und fertig. Ob es zur Verhandlung kommt, ist fraglich, oft wird das gegen eine Geldbuße eingestellt. Aber immerhin.
Natürlich hat sie ihre Schweigepflicht verletzt zu der sie dienstlich verpflichtet ist. Das ist auch kein leichtes Vergehen, sondern hat immer dienstliche Konsequenzen, indem sie eine Abmahnung erhält, derartige Datenverletzungen zukünftig zu unterlassen.
Ich würde ihren Arbeitgeber informieren und verlangen, dass die Angestellte eine Nachschulung in Sachen Schweigepflicht erhält , da sie offensichtlich diesbezüglich erhebliche Defizite hat. Ferner würde ich schreiben:“….eine Anzeige gegen Ihren Betrieb wegen nachweislich erfolgter Schweigepflichtsverletzungen behalte ich mir vor“
Nach dem letzten Satz wirst du mit Sicherheit eine Antwort bekommen, denn damit sagst du, dass du noch nicht weißt, ob du den Betrieb anzeigst oder es bei einer Entschuldigung von denen belässt. Das überlegst du dir dann. Kosten wird eine Anzeige nichts. Da gehst zum Amtsgericht und beantragst einen Beratungsschein, um dich kostenlos von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
und ich letztendlich nur ein Haufen Rechnungen zu bezahlen hätte.
Eine Anzeige kostet genau nichts.