Rückzahlung bei Vertragsbruch?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne die Verträge im Einzelnen zu kennen habt ihr keine Zahlungsanspruch, wenn die Gegeleistung der geschalteten Anzeige nicht erfolgt. IMHO wäre die Klausel der vereinbarte Frist gem. § 242 BGB treuwidrig. Die Verkehrsitte erfordert es, die geschuldete Vorlage mehrfach anzumahnen.

Falls euer Vertragsoartner dies nicht als Anzahlung für ein Schaltung in der nächsten Ausgabe akzeptiert, bestünde m. E. ein Rückzahlungsanspruch.

G imager761

Bastet12393 
Fragesteller
 10.05.2012, 22:42

Und wenn wir mehrfach nachgefragt haben, ob die anzeige jetzt mal geschickt wird?

imager761  11.06.2012, 09:19
@Bastet12393

Könnt ihr vom Vertrag zurücktreten, aber nicht die Zahlung ohne Leistung einbehalten :-O

TETTET  11.05.2012, 11:02

Treuwidrigkeit kann ich hier überhaupt nicht erkennen. In den meisten Verträgen stehen Liefertermine, nach deren Nichteinhaltung Ansprüche geltend gemacht werden.

imager761  11.06.2012, 09:25
@TETTET

Erstens kenne ich den Anzeigenvertrag und wirksame Klaseln zu Konventionalstrafen u. dgl. nicht, zweitens sehe ich keinen Anspruchsgrund (Schadensersatz aus Vertragsstörung), nur weil ohne Anzeigenvorlage eine halbleere weiße Seite gedruckt wird. Daß der Vertrag Entgelt gegen Anzeige, nicht ohne, beinhaltet, scheint dagegen unzweifelhaft.

TETTET  11.06.2012, 09:29
@imager761

Das führt dazu, dass die Anzeige nicht bezahlt werden muß. Allerdings ist durch die nicht fristgerechte Lieferung der Vorlage der Redaktion des Abijahrbuchs ein Schaden entstanden, der natürlich vom Besteller ersetzt werden muß und sich annähernd in Höhe des Anzeigenpreises bewegen dürfte. Dazu muß auch keine Konventionalstrafe vereinbart werden.

imager761  11.06.2012, 18:54
@TETTET

ein Schaden entstanden, der natürlich vom Besteller ersetzt werden muß und sich annähernd in Höhe des Anzeigenpreises bewegen dürfte.

Auch durch Wiederholungen werden deine Rechtsirrtümer nicht wahrer:

Wie substantiiert dargelegt, ist n. § 281 BGB die zentrale Voraussetzung für eine Transformation eines primären Erfüllungsanspruch in einen Schadensersatzanspruch (= Sekundäranspruch) des Schuldverhältnisses, dass der Gläubiger dem Schuldner erfolglos eine Frist zur Leistung gesetzt hat und die Leistung fruchtlos endgültig nicht erbracht wird.

(Telefonisch) nachfragen und immer anmahnen reicht eben nicht aus - für die Geltendmachung eines Verzugsschadens mangelt es eben der fruchtlosen Fristsetzung :-O

G imager761

TETTET  12.06.2012, 06:51
@imager761

Wie würdest Du denn das

In dem Vertrag steht deutlich, dass die Anzeigenvorlage 2 Wochen nach Vertragsabschluss uns zugesendet werden muss

interpretieren außer als Frist?

Wenn Ihr konkrete Fristen gesetzt habt, die der Vertragspartner nicht einhält, müsstet ihr zwar die Kosten zurück erstatten, hättet aber einen Schadensersatzanspruch, der sich nach deiner Schilderung in gleicher Höhe bewegen dürfte.

imager761  11.06.2012, 09:29

Schadensersatzanspruch,

Welcher Schaden wäre dem Herausgeber der Zeitung denn entstanden? Eine halbleere Seite?

Das Geld war keine zugesagte Spende, sondern vereinbartes Entgeld einer Gegnleistung :-O

TETTET  11.06.2012, 09:45
@imager761

In meiner Welt ist entgangener Gewinn ein Schaden.

Macht es einfach, dann gibts keine Diskussionen.

Bastet12393 
Fragesteller
 10.05.2012, 21:22

Wir brauchen das Geld aber zur Finanzierung des Drucks, das ist eigentlich schon voll eingeplant und wir wissen nciht wo wir so schnell ersatz auftreiben sollen