Wie erwirkt man eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Polizistin?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi princess707,

... sehr nachvollziehbar, Deine Verärgerung.

Hinsichtlich der Vernehmung kann ich Dich beruhigen. Der Ermittlungsbeamte (oder die -beamtin) kann die Vernehmung so gestalten, wie es zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig ist. Dass der Beschuldigte hierbei mit der kompletten Zeugenvernehmung oder auch nur in Teilen davon konfrontiert wird, ist korrekt und rechtlich nicht verwerfbar. Eine Zeugenaussage ist nichts "Heiliges" oder nur für die Nichtbeschuldigten bestimmt. Das Ermittlungsverfahren unterliegt der Rechtsstaatlichkeit, was soviel heißt, dass alle Maßnahmen der Polizei (so auch die Vernehmung) transparent und nachvollziehbar zu gestalten sind. Dass das Vorlesen Deiner Zeugenaussage nicht in Deinem gefühlten Rechtssinne ist, kann ich zwar nachvollziehen, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden.

Thema Dienstaufsichtsbeschwerde. Grundsätzlich ist die Polizei in einem demokratischen Staat, wie (in) der Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, sich als Exekutive an Recht und Gesetz zu halten. Zu den elementaren Aufgaben der Polizei gehört die Prävention (auch Gefahrenabwehr genannt, also das Verhindern von Regelverletzungen) und die Repression (auch Strafverfolgung genannt, also das Tätigwerden bei Regelverletzungen). Dass die Maßnahmen der Polizei manchmal nicht im Sinne eines Betroffenen sind, ist normal und liegt in der Natur der Sache, bzw. des Betrachters. Das Handeln der Polizei ist transparent zu gestalten, d.h. Du hast IMMER die Möglichkeit, jede gegen Dich gerichtete Polizeimaßnahme (das Vorlesen Deiner Zeugenaussage gegenüber einem Beschuldigten zählt auch dazu) auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen, oder Dich über einen Polizeibeamten zu beschweren.

Dies kannst Du in Form eines selbst geschriebenen Briefes machen. Dieses Schreiben schickst Du an die Polizeidienststelle, die für Deinen Wohnort zuständig ist. Wenn Du dieses nicht weißt, und wenn auch im Telefon nichts drinsteht, ruf bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Deines Wohnortes an. Die wissen die postalische Erreichbarkeit.

Neben den obigen Dingen teilst Du in Deinem Schreiben den Sachverhalt (Datum, Uhrzeit, Name der Polizeibeamtin, Verhalten) mit, über das/die Du Dich beschweren willst. Bleibe sachlich. In dem Schreiben sollte auch drin stehen, dass Du die von Dir angeschriebene Dienststelle, sofern sie nicht zuständig ist, darum bittest, Dein Schreiben an den nächsthöheren Dienstvorgesetzten weiter zu leiten. In diesem Falle bittest Du auch um eine Weiterleitungsnachricht an Dich. Teile in Deinem Schreiben mit, dass Du innerhalb von 14 Tagen (bei Urlaubszeit 3 Wochen) eine Antwort erwartest, und dass Du Dir weitere rechtliche Schritte vorbehälst. Gebe Deine Telefonnummer an, aber nur für den Fall, dass zu Deinem Schreiben noch Fragen bestehen, nicht um Dir das Ergebnis der Untersuchung telefonisch mitzuteilen.

In ein paar Tagen wirst Du ein offizielles Antwortschreiben der vorgesetzten Behörde erhalten. Mit der Antwort kannst Du Dich dann entscheiden, ob Du einen Rechtsanwalt zur weiteren Wahrung Deiner möglichen Interessen einschaltest willst, oder ob Du mit der Behördenantwort "leben" kannst.

IdS

MrDirekt

DH! Schön ausführlich erklärt.

Vielen Dank!

Dienstaufsichtsbeschwerde bringt nichts.

Du kannst im Verfahren darlegen - in der Regel durch den Rechtsbeistand -, dass die Beamtin den Verlauf der Ermittlungen beeinflusst und gelenkt hat; das ist wichtig, weil der Staatsanwalt das bekommt, was die Beamten niederschreiben. Kein Einzelfall, übrigens - manchmal sind es nur einzelne, unscheinbare Worte, die der Sache einen anderen Sinn geben.

Es lohnt sich, die Aussagen über den Anwalt anzufordern und dann solltest Du mit dem Anwalt klären, ob alles so geschrieben wurde, wie Du es gesagt und gemeint hast. Die Harmonie zwischen 'sagen' und 'meinen' muss in diesem Fall gegeben sein und auch eindeutig zum Ausdruck kommen.

Wie es ausgehen kann, wenn Beamte schon im Vorfeld das Ganze in eine Richtung lenken möchten, hat das kürzliche Urteil in eine Serie von Banküberfällen in NRW gezeigt.

-- Formal muss jede Polizeidienststelle die Anzeige bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde annehmen , wird evtl. aber falsch formuliert und um Formulierung gerungen; deshalb besser selbst schreiben und schriftlich einreichen!

-- Oder: Die Dienstaufsichtsbeschwerde an das Ministerium für Inneres, Polizeipräsidenten oder direkt an die Polizeidirektion!!!!!

-- Wie muß eine Dienstaufsichtsbeschwerde aussehen?

  1. in den Betreff das, worum es geht, den Tag. Adresse.
  2. Bitte um Eingangsbestätigung am Ende
  3. Sachstandsinformation innerhalb drei Wochen, mindestens Erstinformation fordern.
  4. Das Wort „Dienstaufsichtsbeschwerde“ als fette Überschrift
  5. Kein Formblatt NÖTIG

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an den Polizeipräsidenten zu richten. Inwieweit diese Erfolg hat, kann man ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts selbstverständlich auch nicht beurteilen.

sollte ich das über einen Anwalt tun? ja stimmt möchte darauf nur nicht genauer eingehen.

@princess707

Orientiere Dich an der Antwort von Mr.Direkt. Die ist korrekt und ausführlich.

@skyfly71

Du beschämst mich, skyfly71 ;-)

IdS

MrDirekt