Sollte Auszahlung des Pflichtteils im Erbfall notariell beglaubigt werden oder reicht Kontoauszug?

5 Antworten

Überweise den Betrag und fülle den Beleg so aus, daß ersichtlich ist, es handelt sich um die Überweisung des Pflichtteils an den Halbbruder. Außerdem würde ich ihn schriftlich bitten, Dir den Eingang auf seinem Konto schriftlich zu bestätigen. Mach aber keine Barüberweisung, sondern unbedingt auf Konto überweisen. Einen Notar brauchst Du nur, wenn es Zweifel an der zu zahlenden Summe zwischen Euch gäbe, anderenfalls kannst Du Dir das Geld sparen.

Zunächst stelle ich fest und entnehme ich der Frage, das Sie sich mit Ihrem "Halbbruder", was das auch immer sein mag, nicht gerade gut verstehen. Ansonsten sollte es ansich möglich sein, das Geschwister untereinander miteinader reden und dabei, "vielleicht rein zufällig", der Scheck oder der Betrag zur Abgeltung des Pflichtteiles vorliegen. Falls das nicht möglich oder als Aussichtslos gesehen wird, schließe ich mich folgendem an: Betrag zwecks Überweisung "unter Angabe des Zahlungszwecks" bei der Bank abgeben. Das reicht, solange kein Streit über die Summe bzw. die Ermittlung der Summe entstanden ist oder besteht. Mit Gruß an die "Halbschwester".

Solltest Du mit einem Notar besprechen Erbschein für Dich ist schon mal wichtig

Um Zeit, Kosten und Nerven zu sparen, würde ich einfach überweisen und beim Verwendungszweck "Pflichtteil" eintragen.Dann Kontoauszug mit der Überweisung gut aufheben oder vom Halbbruder eine schriftliche Empfangsbestätigung erbitten und diese aufbewahren.

SchnuBee  31.08.2010, 17:41

genauso würde ich es auch machen. Ein Notar ist dafür nicht zuständig.

Also kann man allgemein sagen, dass ein Notar nicht nötig ist?

SchnuBee  31.08.2010, 22:10

Ja, völlig unnötig. Notarielle Beurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben in diesem Fall, wenn ihr euch über den BEtrag einig seit ist es kein Problem so zu verfahren, wie hier mehrfach beschrieben.