Immobilie schätzen lassen beim erben (Pflichtteil)?
Hallo
Meine Mutter hat von ihren Lebensgefährten eine Immobilie vererbt bekommen. Die Testamenteröffnung war schon und gestern wurde der Erbschein beantragt und ein Antrag auf Berichtigung im Grundbuch beantragt.
So das dauert ja nun alles eine Weile ca 3 Monate wurde angegeben.
Jetzt kommt hinzu das es drei Kinder gibt die ja 3 Jahre Zeit haben ihren Pflichtteil einzufordern.
Jetzt müssten zum Winter aber dringend arbeiten am Haus erledigt werden. Bis jetzt ist noch gar nicht klar ob überhaupt ein Gutachter zum schätzen rauskommen muss.
Reicht es jetzt wenn ich Fotos vom Haus mache also sowas wie vorher nachher Fotos? Falls es zum Gutachten kommen sollte berücksichtigt der Gutachter diese Fotos?
Nur wäre doch Quatsch das Haus jetzt schätzen zu lassen und nachher ist es gar nicht nötig gewesen kostet ja nun auch nicht grade wenig.
Es geht hier nicht um ein Haus was über 100000 Euro wert ist..
5 Antworten
Du kannst zwar Fotos vorher / hinterher machen. Für viel wichtiger halte ich aber, dass Du die zu machenden Arbeiten mit Belegen dokumentieren kannst. Welches Material musste gekauft werden? Für welche Arbeiten benötigst Du einen Fachmann (also keine Eigenleistung)? Was hast Du alles an finanzielle Mittel rein gesteckt? Also Belege über die Finanzen sammeln. Welche Arbeitszeit hast Du selbst investiert? Diese Zeiten eventuell ebenfalls kurz dokumentieren. In der Summe erhöht alles den Wert einer Immobilie.
Richtigerweise haben die Kinder einen Pflichtteilsanspruch, den sie drei Jahre ab Kenntnis ihrer Enterbung der Erbin gegenüber stellen können.
Und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch über lebzeitige Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre nach Abschmelzungsmodell, § 2325 III BGB.
Deine Mutter wäre als Erbin zu einem bewerteten Nachlassverzeichnis verpflichtet, also einer Gegenüberstellung aller Aktiva (Vermögen einschl. Verkehrswert der Immobilie) und Passiva (Verbindlichkeiten und Bestattungskosten) mit Stichtag Sterbetag.
Ob sie das zweckmäßigerweise jetzt schon einmal erstellt, weil sie mit Pflichtteilsforderungen rechnet, aber ein "Vergessen" von Nachlasswerten üble Rechtsfolgen für sie hätte und dafür schon jetzt einen (idealerweise gerichtlich anerkannten) Gutachter beauftragt, muss sie selbst entscheiden.
Ein Gutachter wäre andernfalls durchaus in der Lage, den Wert vor Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten im Zeitpunkt des Erbfalls zu begutachten. Auch ohne Fotos, was deren Zuhilfenahme aber nicht ausschlösse. Das ist sein tägliches Brot, etwa bei Bewertungen anlässlich von Scheidungen.
G imager761
Bevor renoviert und von deiner Mutter Geld in das Haus gesteckt wird, würde ich auf jeden Fall das Gutachten machen lassen.
Es kostet zwar, ist aber Bestandteil der Kosten rund um den Nachlass, d.h. würde dann auch vom Wert abgezogen werden können, bevor der Pflichtteil des Einzelnen berechnet wird.
Die Kinder haben Anspruch auf 50% des Wertes des Hauses, jedes davon 1/3, das sollte man nicht unterschätzen- und eins kommt bestimmt.
Jetzt kommt hinzu das es drei Kinder gibt die ja 3 Jahre Zeit haben ihren Pflichtteil einzufordern.
Richtig und zwar AB Kenntnis des Todesfalls des Erblassers. eine Wertschätzung kann auch über ein Ortsgericht laufen
die Person wird nur den Istzustand kennen, da sind Fotos immer hilfreich
Ich würde auf jeden Fall jetzt ein Gutachten erstellen lassen. Die Kosten dafür lohnen sich auf jeden Fall. Die Kinder des Erblassers werden kaum auf ihr Pflichtteil verzichten. Fotos belegen nicht den augenblicklichen Wert der Immobilie, das kann nur ein Gutachten.