Immobilie schätzen lassen beim erben (Pflichtteil)?

5 Antworten

Du kannst zwar Fotos vorher / hinterher machen. Für viel wichtiger halte ich aber, dass Du die zu machenden Arbeiten mit Belegen dokumentieren kannst. Welches Material musste gekauft werden? Für welche Arbeiten benötigst Du einen Fachmann (also keine Eigenleistung)? Was hast Du alles an finanzielle Mittel rein gesteckt? Also Belege über die Finanzen sammeln. Welche Arbeitszeit hast Du selbst investiert? Diese Zeiten eventuell ebenfalls kurz dokumentieren. In der Summe erhöht alles den Wert einer Immobilie.

Richtigerweise haben die Kinder einen Pflichtteilsanspruch, den sie drei Jahre ab Kenntnis ihrer Enterbung der Erbin gegenüber stellen können.

Und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch über lebzeitige Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre nach Abschmelzungsmodell, § 2325 III BGB.

Deine Mutter wäre als Erbin zu einem bewerteten Nachlassverzeichnis verpflichtet, also einer Gegenüberstellung aller Aktiva (Vermögen einschl. Verkehrswert der Immobilie) und Passiva (Verbindlichkeiten und Bestattungskosten) mit Stichtag Sterbetag.

Ob sie das zweckmäßigerweise jetzt schon einmal erstellt, weil sie mit Pflichtteilsforderungen rechnet, aber ein "Vergessen" von Nachlasswerten üble Rechtsfolgen für sie hätte und dafür schon jetzt einen (idealerweise  gerichtlich anerkannten) Gutachter beauftragt, muss sie selbst entscheiden.

Ein Gutachter wäre andernfalls durchaus in der Lage, den Wert vor Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten im Zeitpunkt des Erbfalls zu begutachten. Auch ohne Fotos, was deren Zuhilfenahme aber nicht ausschlösse. Das ist sein tägliches Brot, etwa bei Bewertungen anlässlich von Scheidungen.

G imager761



Bevor renoviert und von deiner Mutter Geld in das Haus gesteckt wird, würde ich auf jeden Fall das Gutachten machen lassen.

Es kostet zwar, ist aber Bestandteil der Kosten rund um den Nachlass, d.h. würde dann auch vom Wert abgezogen werden können, bevor der Pflichtteil des Einzelnen berechnet wird.

Die Kinder haben Anspruch auf 50% des Wertes des Hauses, jedes davon 1/3, das sollte man nicht unterschätzen- und eins kommt bestimmt.

Jetzt kommt hinzu das es drei Kinder gibt die ja 3 Jahre Zeit haben ihren Pflichtteil einzufordern.

Richtig und zwar AB Kenntnis des Todesfalls des Erblassers. eine Wertschätzung kann auch über ein Ortsgericht laufen

die Person wird nur den Istzustand kennen, da sind Fotos immer hilfreich

Ich würde auf jeden Fall jetzt ein Gutachten erstellen lassen. Die Kosten dafür lohnen sich auf jeden Fall.  Die Kinder des Erblassers werden kaum auf ihr Pflichtteil verzichten. Fotos belegen nicht den augenblicklichen Wert der Immobilie, das kann nur ein Gutachten.