Wie kann ich erfahren, ob mein Vater mir etwas hinterlassen hat?

5 Antworten

Wenn das Nachlassgericht (und ich gehe davon aus, dass es das für Ihren Vater örtlich zuständige Gericht war ) Ihnen gesagt hat, Sie sollten einen Erbschein beantragen, dann ist doch naheliegend, dass Sie Erbin nach Ihrem Vater geworden sind. Entweder aufgrund seines b eim Gericht abgelieferten Testamenets oder weil Sie beim Fehlen eines Testaments aufgrund gesetzlicher Erb folge seine Miterbin (m.E. zu 1/4) geworden sind. Fragen Sie dazu noch einmal beim Nachlassgericht an.

Da vermutlich die Frau Ihres Vaters und Ihr Halbbruder ebenfalls Miterben geworden sein werden, ist es unerläßlich, in Bezug auf die Verteilung des Nachlasses Kontakt miteinander aufzunehmen. Die Frau Ihres Vaters ist nicht allein verfügungsberechtigt, sondern nur gemeinsam mit den anderen Miterben

Steht mir als Tochter nicht ein Pflichtteil zu?

Ein Pflichtteil steht ihnen zu, wenn sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Sofern kein Testament vorhanden ist, sind die Kinder ( also Sie und Ihre Geschwister) des Erblassers und die Ehefrau gesetzlichen Erben.

Das Erbe ist Ihnen damit bereits zugefallen und Sie bilden mit Ihren Bruder und der Ehefrau eine Erbengemeinschaft und verwalten das Erbe gemeinschaftlich.

Ob Ihr Vater etwas hinterlassen hat, oder ob er mittellos war, erfahren sie zunächstmal von der Bank. Dazu benötigen sie u.U. einen Ebrschein. Sinnvollerweise sollten Sie, wenn zusammen mit den anderen Erben einen gemeinsamen Erbschein beantragen.

Aber ich habe nichts dergleichen erhalten.

Einen Erbschein müssen sie beantragen.

Zunächstmal sollten sie sich an das Nachlassgericht wenden, das für den Wohnort des Erblassers zuständig ist. Dieses kann ihnen auch sagen, ob es ein Testament gibt.

Ich traue mich nicht, danach zu fragen, weil ich denke, dass sie es falsch auffasst.

Es ist erforderlich, das sich die Erbengemeinschaft zusammensetze, da die Erbengemeinschaft nur gemeinsam handeln kann. Ziel der Erbengemeinschaft ist regelmäßig die Außeinandersetzung der Erbschaft, also die Verteilung der Erbmasse auf die Erben.

Ehepartner sowie Kinder haben Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtanteil, du wirst wahrscheinlich noch benachrichtigt werden, andernfalls solltest du dich selbst schlau machen und das Testament einsehen dürfen

Ich weiss doch nicht einmal, ob es ein Testament gibt! Ein Berliner Testament wäre beim Notar hinterlegt, wie ich gehört habe. Aber es sind bereits 5 Monate vergangen und ein Bekannter sagte, dass ich in diesem Fall längst hätte Post haben müssen. Seine Frau würde mich nie informieren, wenn sie ein Testament hätte.

@Nicole1965

Da hat dein Freund Recht, normalerweise hättest du längst Post bekommen sollen. Auch wenn kein Testament hinterlegt ist, wird er ja sicherlich ein paar Besitztümer gehabt haben, deren Wert dann ermittelt wird. Ich würde dir Raten, dich mit seiner Frau auszusprechen, vllt erfährst du so mehr.

@Alex68

offensichtlich bleibt mir nichts anderes übrig. Post bekommt man überhaupt nicht mehr vom Nachlassgericht. Die haben mir gesagt, dass man einen Erbschein beantragen muss. Das muss früher mal so gewesen sein, denn das sagen viele.

@Alex68

dann muss ich wohl zum Notar gehen.

Wende Dich an das Nachlassgericht (Amtsgericht) des letzten Wohnsitzes Deines verstorbenen Vaters dort kann man ggf. in Erfahrung bringen ob bereits ein Erbschein ausgestellt wurde.Im Bundesland Baden-Würrtemberg sind dafür die staatlichen Notariate zuständig.

Natürlich steht Dir ein Pflichtteil zu ... Google hilft dir unter dem Stichwort "Pflichtteil"

danke für den Tipp. Habe alles gefunden über den Pflichtteil. Ich muss allerdings einen Erbschein beantragen, von allein kommt da nix sagte mir heute das Amtsgericht.

Natürlich steht Dir ein Pflichtteil zu .

Nur sofern sofern die Fragestellerin von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde. Ansonsten ist sie Erbin und hat keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Nachlassgericht und auskunft steht dir zu1