Brauche ich einen Erbschein bei unbeglaubigtem Testament?

5 Antworten

Das entscheidet das Nachlaßgericht, ob das Testament genügt, wenn es veröffentlicht wird, oder ob Du zusätzlich einen Erbschein benötigst.

Bei Immobilien benötigst du zwingend einen Erbschein.

Ein Testament posthum notariell beglaubigen, kann irgendwie nicht funktionieren.

Bei der Beglaubigung eines Testament überzeugt sich der Notar, dass der Unterzeichner identisch mit dem Willenserklärer ist.

Du musst das gefundeneTestament beim Nachlassgericht abgeben.

Innerhalb 2 Jahren ist die Berichtigung des Grundbuches aufgrund Erbfolge gebührenfrei. Gibt also keinen Grund die Beantragung des Erbschein vor sich her zu schieben.

  1. Für eine Grundstücksumschreibung ist auf jeden Fall ein Erbschein notwendig; wenn er nur für diesen Zweck gebraucht wird, ist die Gebühr dafür sogar geringer. Da aber bei einem nur handschriftlichen Testament auch die Bank des Erblassers einen Erbschein für die Kontenumschreibung brauchen wird, ist es wohl zweckmäßig den "normalen" (also nicht auf das Grundbuch beschränkten) Erbschein zu beantragen.
  2. Ein Testament kann selbstverständlich nicht nach dem Tod von einem Notar beurkundet oder beglaubigt werden. Ein notarielles Testament muss der Erblasser vor einem Notar errichten, der den Vorgang dann "beurkundet.

Zur Antwort Liesche: Das Nachlassgericht entscheidet nicht darüber, ob ein Erbschein genügt. Es ist die Gerichtstelle, die den Erbschein auf Antrag ausstellt, wenn er von dem/den Erbberechtigten beantragt wird. Und diese müssen diesen Antrag stellen, wenn von ihnen der Nachweis verlangt wird, dass sie Erben geworden sind (z.B. von der Bank des Erblassers)

Brauche ich einen Erbschein, wenn ein Testament vorliegt, dieses jedoch nicht notariell beglaubigt ist?

Kommt darauf an, für wen. Wenn die Gegenseite das handschriftliche Testament akzeptiert, dann ist ja alles in Ordnung.

Brauche ich für ein Grundstück in jedem Fall einen Erbschein?

Wenn du nur ein handschriftliches Testament hast, dann schon. Verkaufen kann man es aber auch mit einer notariellen transmortalen Vollmacht des Verstorbenen, wenn vorhanden.

Jemand erzählte mir, man könne ein Testament auch posthum notariell beglaubigen lassen. Das stimmt doch sicher nicht, oder?

Es geht nicht um eine Beglaubigung, sondern um eine Beurkundung. Beurkunden kann man die Willenserklärungen des Erblassers natürlich nur, solange er noch lebt. Daher ist das nicht möglich.

Du brauchst einen Erbschein.

Es kann ja auch sein, dass es noch 3 weitere Testamente gibt. Was soll denn der Notar da beurkunden?